Haarausfall bei Frauen: Krankenkasse muss auch für hochwertige Echthaarperücke bezahlen
Ein neues Musterurteil klärt Kostenübernahme für EchthaarperückenKrankenkasse wollte nur Kunsthaarperücke zahlen
Die Klägerin leidet unter Alopecia totalis, einer Autoimmunerkrankung, die mit dem Verlust des gesamten Haupthaares verbunden ist. Schon seit Jahren entscheidet sie sich jeweils für die Versorgung mit Echthaarperücken.
Ihre Krankenkasse vertrat hingegen die Meinung, dass die Versorgung mit Kunsthaarperücken ausreiche, insbesondere da diese auf den ersten Blick von Echthaarperücken kaum zu unterscheiden seien. Daher erstattete sie der Klägerin lediglich den Vertragspreis für eine – günstigere – Kunsthaarperücke.
Echthaarperücken länger nutzbar
Diese Auffassung der Krankenkasse teilte das Sozialgericht Dresden nicht. Zwar seien Echthaarperücken teurer als Kunsthaarperücken – im Fall der Klägerin rund 50 Prozent – jedoch könnten diese auch deutlich länger genutzt werden, bis sie ausgetauscht werden müssten. Im zu entscheidenden Fall konnte die Echthaarperücke doppelt so lange getragen werden, bis eine Neuversorgung erforderlich wurde.
Damit entsprach die Versorgung dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Ob Kunsthaarperücken optisch ausreichend seien, um den Haarverlust zu kaschieren, sei daher unerheblich, so das Gericht.
Keine Aussage zu vorübergehendem Haarverlust
Eine Positionierung zu vorübergehendem Haarausfall bei Frauen, beispielsweise als Folge einer Chemotherapie, enthält das Urteil des Sozialgerichts ausdrücklich nicht. Diese Frage wird von den Sozialgerichten Deutschlands teilweise sehr unterschiedlich beurteilt.
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