Grünes Rezept mit neuem Hinweis
Auf dem Grünen Rezept steht ab sofort ein Hinweis, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. So können Patienten, abhängig von ihrer Krankenkasse, bis zu 400 Euro im Jahr sparen.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) gab am vergangenen Freitag bekannt, dass ab sofort auf den neuen Vordrucken der Satz: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen“, zu finden ist. Der alte Hinweis, „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen“, entfällt.
Möglichkeit der Ausweitung von Satzungsleistungen als Anlass
Der DAV reagierte damit auf die zunehmende Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen bei OTC-Arzneimitteln. Im 2012 beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz wurde den Kassen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Satzungsleistungen auszuweiten und auch rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Davon machen mittlerweile viele Versicherer Gebrauch.
Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform.
Laut DAV erstatten etwa 70 von 123 Krankenkassen in Deutschland ihren Versicherten derzeit auf freiwilliger Basis die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Besonders häufig betrifft dies pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate. Nach Angaben des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) verordneten Ärzte im Jahr 2013 insgesamt 42 Millionen OTC-Arzneimittel im Gesamtwert von etwa 276 Millionen Euro auf Grünen Rezepten.
Kostenerstattung nicht pauschalisiert
Welche freiverkäuflichen Arzneimittel von den jeweiligen Kassen bezahlt werden, kann jede Kasse in ihren Satzungsleistungen selbst festlegen. Die jährlichen Obergrenzen für die Erstattung variieren dabei zwischen 50 und 400 Euro. Einige Anbieter verlangen außerdem eine Selbstbeteiligung von meist 20 Prozent. Eine pauschale Aussage, welche Mittel in welchem Maße erstattet werden, ist nicht möglich. Die Modalitäten muss der Versicherte im Einzelfall direkt mit der jeweiligen Kasse klären.
Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln findet man in der Testkategorie Kostenübernahme rezeptfreie Medikamente
Abbildung oben: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)