Gründer von Reichsbürger-Krankenkasse in Dresden vor Gericht
Unter dem Namen «Deutsche Gesundheitskasse» (DeGeKa) boten diese ab dem Jahre 2017 in Dresden eine Absicherung im Krankheitsfall an, die eine Mitgliedschaft in einer regulären Krankenkasse ersetzen sollte. Die angestrebte Form sei dabei ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gewesen. Die drei Angeklagten übten dabei die Rollen von Kassenwart, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied aus.
Für ihr Vorhaben gewannen sie knapp 50 Mitglieder und nahmen mehrere Tausend Euro an willkürlioch festgelegten Beiträgen ein. Als Gegenleistung wurden davon so genannte Basis-Versicherungsleistungen und Zusatzleistungen angeboten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Betreibergruppe bewusst war, dass sie keine finanzaufsichtliche Genehmigung für den Betrieb einer Krankenversicherung hatte und zur Finanzierung der versprochenen Gesundheitsleistungen keine ausreichenden Mittel besaß.
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte im August 2017 den Betrieb der Vereinigung untersagt. Daraufhin hätten einige der Angeklagten diesen trotzdem noch bis 2018 weitergeführt.