GKV-Spitzenverband: Beitragzahler müssen Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehern zum Großteil mitfinanzieren
Pauschalen aus Steuermitteln sichern derzeit nur 39 Prozent der tatsächlichen KostenBund übernimmt weniger als die Hälfte
Ein neues Gutachten des IGES-Institutes legte offen, dass die Kosten für diese Versichertengruppe nur zu 39 Prozent durch entsprechende Pauschalen des Bundes gedeckt seien. Den größeren Anteil an diesen Kosten musste die Versichertengemeinschaft tragen, weil der Bund seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht genügend nachkomme.
Das Institut hatte Einnahmen und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung für hilfebedürftige Erwerbsfähige verglichen. Dabei ermittelte das Institut für 2022 ein Einnahmen-Minus von insgesamt 9,2 Milliarden Euro gegenüber den Beitragspauschalen, welche der Bund für diese Versichertengruppe überweist. Für jeden Versicherten Bürgergeldbezieher (ehemals ALG II ) erhalten die Kassen monatlich 108,48 EUR. Um kostendeckend zu sein, müsste diese Pauschale laut GKV-Spitzenverband verdreifacht werden.
Bei kostendeckenden Steuerzuschüssen Beitragssenkung möglich
Doris Pfeiffer - GKV Spitzenverband(c) GKV-Spitzenverband
Hätte es eine ausreichende staatliche Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden gegeben, „hätten wir zu Jahresbeginn über Beitragssatzsenkungen sprechen können, statt Beitragssatzerhöhungen umsetzen zu müssen.“, so Pfeiffer. Es sei die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum und die Gesundheitsversorgung von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.
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