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Prävention

Gesundheitskioske: Finanzierungsstopp von Krankenkassen wirft Fragen auf

veröffentlicht am 16.12.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Gesundheitskiosk in Hamburg Gesundheitskiosk in Hamburg(c) Gesundheit für Billstedt/Horn UG
Die Schaffung so genannter Gesundheitskioske gehört zu den beschlossenen  politischen Vorhaben der Ampel-Koalition. Erste Modellprojekte existieren bereits in Essen, Hamburg oder im thüringischen Urleben. Dem bundesweit ersten Kiosk droht allerdings schon das Aus.  
   

2022-12-16T16:31:00+00:00
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Mit den Gesundheitskiosken soll in sozial benachteiligten Kommunen oder Stadtteilen die Gesundheitsversorgung verbessert und niedrigschwellige öffentliche Anlaufpunkte geschaffen werden. Dazu werden dort mehrsprachige Beratungen zu Gesundheitsthemen angeboten. Zielgruppe sind neben nicht deutschsprachigen unter anderem Menschen mit finanziellen Problemen oder psychischen Krankheiten. Ein Kiosk soll dabei etwa für jeweils 80.000 Einwohner entstehen.

Soll ein Gesundheitskiosk entstehen, bedarf es zunächst einer lokalen Initiative von Seiten einer Kommune, eines Landkreises oder einer Stadtteilvertretung. Die Entscheidung über den Standort, die konkrete Vertragsgestaltung, Einrichtung und Finanzierung soll dann in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen beziehungsweise Ersatzkassen geschehen.  

Im Hamburger Stadteil Billstedt existiert seit einiger Zeit das bundesweit erste Beispiel für einen Gesundheitskiosk vor Ort. Mittlerweile sind weitere hinzugekommen, etwa in Essen (NRW) oder in der Thüringischen Langgemeinde Urleben. Der Hamburger Kiosk gilt als Vorzeigeprojekt und inspirierte Budnesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu seiner Ankündigung, schon bald bis zu 1000 solcher Angebote zu schaffen.

Ein Schatten fiel auf das Thema, seit dem in Hamburg drei Ersatzkassen aus der Finanzierung des Kioskes wieder ausgestiegen sind und deren Versicherte dessen Angebote nicht mehr wahrnehmen können. Die Kassen begründeten ihren Finanzierungsstopp unter anderem damit, dass Angebote wie 'kultursensible Beratung in der Muttersprache' in den Bereich der Integration fielen und nicht zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Kassen gehören würden. Außer dem würden dort bereits  bestehenden Angebote der Prävention „gedoppelt“ und somit unnötige Kosten verursachen. Der bislang ungeklärte Finanzierungsstreit kann als Protestsignal einzelner Krankenkassen gegen die Ausweitungspläne des Gesundheitsministeriums verstanden werden. Das BMG erarbeitet derzeit eine einheitliche Regelung dazu.
 

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