Hauptregion der Seite anspringen
Gesundheitspolitik

Gesundheit im Koalitionsvertrag: Das wollen CDU,CSU und SPD

veröffentlicht am 11.04.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Neue Groko 2025 - Gesundheitspolitik Neue Groko 2025 - Gesundheitspolitik(c) getty Images / Astrid860
Der 144 Seiten umfassende neue Koalitionsvertrag zwischen den zukünftigen Regierungsparteien  CDU, CSU und SPD enthält auch eine Reihe politischer Reformvorhaben im Gesundheitswesen. Sollten diese in der kommenden Legislaturperiode finanzierbar sein, wollen die Koalitionäre folgende Punkte gemeinsam angehen:

2025-04-11T15:02:00+00:00
Werbung

 


GKV-Finanzen

Um Versicherte und Arbeitgeber zu entlasten, sollen die Krankenkassenbeiträge stabilisiert werden. Dafür sollen die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger in Zukunft komplett aus Steuermitteln finanziert werden. Der jährliche Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds soll dynamisiert, also jährlich automatisch angepasst werden. Für eine tiefgreifende Finanzreform will die zukünftige Regierung eine Expertenkommission berufen. Dieses Gremium soll bis Frühjahr 2027 einen umfassenden Reformplan erarbeiten und vorlegen.

„Primärarztsystem“ in der ambulante Versorgung

In der ambulanten ärztlichen Versorgung will die neue Koalition ein „verbindliches Primärarztsystem“ einführen. Die Rolle des Hausarztes wird dabei entscheidend gestärkt. Die Hausärzte bzw. Primärärzte ermitteln den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin legen den zeitlichen Rahmen für die weitere Behandlung durch Fachärzte fest. Bei der Primärärztlichen Ersteinschätzung soll Telemedizin eine tragende Rolle erhalten. Telefonische Krankschreibungen dürfen aber zukünftig nur noch von Ärzten und nicht mehr durch private Internetplattformen erstellt werden.
 
Insgesamt soll das die Wartezeiten für Patienten verkürzen sowie das Praxispersonal entlasten. In manchen medizinischen Bereichen sollen Ausnahmen gelten (zB Gynäkologie, Augenheilkunde )  Für die ärztliche Betreuung chronisch Kranker werden geeignete Lösung im Rahmen dieses Modells geschaffen. Durch eine parallele Reform der Honorare und Fallpauschalen werden finanzielle Einsparungen möglich.

Krankenhausreform und Reform der Notfallmedizin

Die von der Ampelregierung beschlossene Reform (KHVVG Gesetz) soll umgesetzt und an einigen Stellen verbessert werden. Ziel ist eine „qualitative, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft“. Augenmerk soll der Sicherung von Grundversorgungen in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. Zu dem werden Ausnahmeregelungen im für wichtige Versorger im ländlichen Raum ermöglicht. Für die Finanzierung der Krankenhausreform wird das so genannte „Sondervermögen Infrastruktur“ herangezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet und müssen nicht wie von der Ampel ursprünglich geplant 25 Mrd. Euro für den „Transformationsfonds“ beisteuern. Weitere neue Gesetze will die Koalition für eine Reform der Notfallmedizin und des  Rettungswesens schaffen.

Bürokratieabbau

In allen medizinischen Bereichen und im Pflegesektor will die Koalition die Belastung durch Bürokratie deutlich verringern. Dazu wird ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, welches die Dokumentationspflichten und Kontrollmechanismen neu regelt. Laut Koalitionsvertrag sei das Ziel eine „Vertrauenskultur“ mit „stärkerer Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen“.

Mutterschutz

Lohnersatzleistungen der Krankenkassen im Mutterschutz kommen bislang nur Arbeitnehmern zugute. Die neue Koalition will Mutterschutzleistungen auch für Selbstständige ermöglichen und einführen. Dazu sollen zeitnah Finanzierungsmodelle erarbeitet werden.

Kostenlose Verhütungsmittel

Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden bislang nur bis zum 22. Geburtstag von den Krankenkassen erstattet. Die neue schwarz-rote Koalition will die Altersgrenze dafür um zwei Jahre anheben.   

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder  

Die neue Koalition will die gesundheitliche Prävention verbessern und dazu die bisher bestehenden  obligatorischen U-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen erweitern.

Digitalisierung

Die Elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag im Verlauf des Jahres 2025 schrittweise aktiviert und flächendeckend bereitgestellt werden. In der Psychotherapie soll eine niedrigschwellige Online-Beratung eingeführt werden.

Psychotherapie

Die drei Koalitionsparteien wollen die Versorgung mit Psychotherapie für Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum verbessern. Weiterhin sollen die Vergütungsstrukturen für Psychotherapiepraxen angepasst und die  Finanzierung in der psychotherapeutischen Weiterbildung  sichergestellt werden. Die Hausärzte sollen strukturell in die Lage versetzt werden, eine psychosomatische Grundversorgung zu leisten. Psychotherapeuten sollen auch eine Notversorgung übernehmen. Die neues Gesetz soll die Prävention gegen Suizid stärken.

Reform der Pflegeversicherung und der Pflegeleistungen

Die Defizite in der Pflegeversicherung sollen durch eine große Pflegereform minimiert oder annulliert werden. Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung wird auf den Prüfstand gestellt. Für pflegende Angehörige will die Koalition in Zukunft die Rentenversicherungsbeiträge mit Steuermitteln finanzieren.  

Medizinerausbildung

Für die Ausbildung von Ärzten im Praktischen Jahr (PJ) soll eine einheitliche Vergütung eingeführt werden, die sich am BAföG Satz orientieren soll. Zur Stärkung universitärer Forschung und Ausbildung  soll eine „Spitzeninitiative der Hochschulmedizin“ initiiert und geschaffen werden.
Die Universitätsmedizin soll Mittel aus dem Transformationsfonds erhalten.

 

>> Vollständiger Koalitionsvertrag (pdf)

 

 

 

 

 

Kategorien

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14917 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.