Gericht verklagt Krankenkasse zur Kostenübernahme für Exoskelett
Entscheidend bessere Versorgung durch Hilfsmittel für Gehen und StehenGeklagt hatte ein Querschnittsgelähmter, dessen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme mit dem Verweis auf eine vorhandene Rollstuhlversorgung abgelehnt hatte.
Die Richter sahen das anders und verfügten,dass gesetzlich versicherte Querschnittsgelähmte sich nicht zwingend auf eine alleinige Versorgung mit Steh- oder Aktivrollstuhl verweisen lassen müssen.
Auch wenn ein Exoskelett nicht in der Lage sei, ein willensgesteuertes Bewegen der Beine zu ermöglichen, könne es als Hilfsmittel für Stehen und Gehen sehr wohl den körperlichen Schaden durch die verloren gegangene Beinfunktion im Wesentlichen ersetzen.
Exoskelette sind Hight-Tech-Vorrichtungen, die von Patienten wie eine zweite Hose angezogen werden können. Per Fernbedienung kann ein Steh- oder ein Gehprogramm gewählt werden.
(Az. L 5 KR 675/19)
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