Fettschürze entfernen – Zahlt die Krankenkasse?
Urteil des LSG Niedersachsen
Eine Fettschürze ist aber nicht nur unschön anzusehen, sondern kann entzündliche Wundreaktionen durch Hautreibung und Schweißreste hervorrufen. Eine Fettschürze zu entfernen ist auf operativem Weg möglich. Doch wer kommt für den Eingriff auf?
Gerichtsurteil bestätigt: Fettschürzen-OP keine Kassenleistung
Fettschürzen-Entfernungen gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen, können aber in begründetem Einzelfall übernommen werden. Auch ein vor kurzem getroffenes richterliches Urteil hat das noch einmal bestätigt. Das Bremer Landessozialgericht entschied im Sommer 2017, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die operative Entfernung einer Fettschürze nicht übernehmen müssen.
Geklagt hatte ein übergewichtiger 53-jähriger Mann aus Niedersachsen, dessen Körpergewicht sich durch eine Magen-OP um 80 Kilogramm reduziert hatte und der dadurch von einer Fettschürze betroffen war. Eine gewünschte Hautstraffung wollte die Krankenkasse nicht übernehmen. Der Mann hatte argumentiert, dass er mit seinem „entstellten“ Aussehen Probleme habe, sich in er Öffentlichkeit mit nacktem Oberkörper zu zeigen. Außer dem leide er bei Erektionen unter Einklemmungen durch die überschüssigen Hautlappen.
Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Krankenkasse mit dem Argument, dass eine Fettschürze keine körperliche Entstellung sei. Eventuelle psychische Folgen der Operation könnten durch eine Psychotherapie behandelt werden. Eine schmerzhafte Penisverklemmung könne mit geeigneter Kleidung verhindert werden.
Anbieter für Privat-OP vergleichen
Viele Kliniken und medizinische Zentren mit der Spezialisierung auf ästhetische Chirurgie bieten Fettschürzen-Operationen als Privatleistung an. Mitunter gehören zum Portfolio auch Finanzierungsangebote. Spezialisierte Anbieter im Ausland offerieren Fettschürzenentfernungen um bis zu 70 Prozent günstiger.
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