Extremsport: Risiko auch für Krankengeld und Lohnfortzahlung?
Menschen, die sich auf eine der vielen bekannten Art von Extremsport immer wieder auf die Suche nach dem nächsten gesuchten Adrenalin-Kick begeben, riskieren im Ernstfall nicht nur bleibende Schäden für ihre Gesundheit, sondern auch die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall.
Finanzielle Absicherung nach Sportunfällen
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ist keine Selbstverständlichkeit, sondern fällt weg, wenn der Arbeitnehmer durch leichtsinniges oder sogar absichtliches Handeln seine Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt hat. Unfälle bei extremen und gefährlichen Sportarten können durchaus in diesem Sinne bewertet werden. Das größte finanzielle Risiko, was sich aus dem Betreiben illegalen und gefährlichen Extremsports ergibt, betrifft das Krankengeld. Denn ein schwerer Unfall mit starken Verletzungen kann sehr lange Genesungszeiten zur Folge haben, in denen man auf Lohnersatzleistungen von der Krankenkasse angewiesen ist. Die gesetzlichen Krankenkassen können aber laut Gesetz in den Fällen selbst herbeigeführter Verletzungen den Versicherten das Krankengeld teilweise oder vollständig versagen. Dies sieht der Paragraph 52 Absatz 1 des SGB V so vor.
Nachweispflicht der Krankenkassen als Freifahrtschein?
Das Gesetz besagt weiterhin, dass die Krankenkassen einen Ermessensspielraum bei der Kostenbeteiligung des Versicherten haben und dass sie aber gleichzeitig auch in der Nachweispflicht für den Vorsatz sind. Diese Nachweispflicht gestaltet sich derzeit für die Krankenkassen aus juristischen Gründen noch schwierig, weshalb ein eigenes Verschulden von Versicherten bei Extremsport kaum geltend gemacht wird.
Dieser Fakt sollte keinesfalls als Freibrief für halsbrecherisches Verhalten aufgefasst werden. Denn die Schäden an Leib oder Leben wiegen in jedem Fall schwerer als finanzielle Unfallfolgen.
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Kein Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Abgabe des Krankenscheins
Egal ob Grippe, gebrochenes Bein oder Rückenschmerzen – wer sich als gesetzlich Versicherter vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt seinen Krankenschein mit nach Hause, und zwar in dreifacher Ausführung. -
AOK Plus ermöglicht Online-Antrag für Kinderkrankengeld
Die AOK PLUS hat die Möglichkeiten der Versicherten in ihrer Online-Filiale erweitert. Mütter oder Väter, die bei der AOK in Thüringen oder Sachsen versichert sind, können die Anträge auf Kinderkrankengeld nun auch elektronisch stellen.