Europäische Gesundheitskarte (EHIC) auch nach Brexit weiter gültig
Übergangsregelung bis Ende 2020Falsche Informationen im Umlauf
Anderslautende Informationen, wonach die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) für Reisende ins Vereinigte Königreich ihre Gültigkeit verloren habe, seien unkorrekt.
„Wer während eines Aufenthalts in Großbritannien erkrankt, kann sich dort weiterhin unter Vorlage der Gesundheitskarte behandeln lassen“, so Eugen Birk von der BKK Verbund Plus. Alle Patientinnen und Patienten, die sich in Arztpraxen des National Health Service (NHS) behandeln lassen, müssen so lange grundsätzlich nicht in Vorleistung gehen. Diese Übergangsregelung könne mindestens noch bis Jahresende 2020 in Anspruch genommen werden.
Sollten einzelne Ärzte eine Abrechnung über die Versichertenkarte EHIC verweigern und auf einer Privatrechnung bestehen, ist die Rechnung aufzubewahren und nach der Rückkehr der deutschen Krankenkasse zur Erstattung vorzulegen. Die deutschen Krankenkassen dürfen dann die Kosten maximal bis zu einer Höhe erstatten, die für eine gleichwertige Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wer sich bei britischen Privatärzten behandeln lässt, kann auf diese Regelung nicht zurückgreifen.
Auslands-KV bei allen Reisen nach Großbritannien empfohlen
Für das kommende Kalenderjahr 2021 herrscht derzeit noch Unklarheit bezüglich der Sozialversicherungsregelungen. Die EU will konkrete Klauseln noch mit Großbritannien aushandeln. Ein Wegfall der Kostenerstattung für NHS-Behandlungen ist dann nicht auszuschließen. Ab dem Jahr 2021 könnte also eine Auslandskrankenversicherung die einzige Möglichkeit sein, sich für eventuell anfallende ärztliche Behandlungskosten abzusichern. Eugen Birk rät deshalb bereits jetzt dazu, für Reisen nach Großbritannien immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
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