Erstmals über 100 Euro im Monat: Studentische Krankenversicherung wird teurer
Wegen der BaföG-Reform steigen die Kosten für Krankenkasse und PflegeversicherungDie BAföG-Reform der Großen Koalition bringt für circa 500.000 berechtigte Studierende ein deutliches Plus bei den monatlichen Bezügen. Weil der Wohnkostenzuschuss ab dem Wintersemester um 75 Euro angehoben wird, steigt der BaföG-Höchstsatz ab dem Wintersemester nun auf bis zu 853 Euro.
Beiträge steigen - mit oder ohne BAföG
Wer kein BAföG erhält und älter als 24 Jahre ist, muss wegen der Reform in den sauren Apfel höherer Krankenkassenbeiträge beißen. Denn die Sätze der studentischen Krankenversicherung und auch der Pflegeversicherung sind an die Entwicklung beim BaföG gekoppelt. Das heißt im Klartetext: Die Beiträge steigen spürbar - ob mit oder ohne BAföG.
Bislang zahlen Studierende in der studentischen Krankenversicherung zwischen 68 und 78 Euro pro Monat. Rechnet man die Pflegeversicherung hinzu, ergeben sich derzeit noch durchschnittliche Gesamtbeiträge von 90 Euro. Ab dem kommenden Wintersemester werden diese alle über der Marke von 100 Euro liegen. Im Schnitt steigt die monatliche Beitragslast für Studis um 15 Euro.
Kassenwechsel als mögliche Abfederung
Bei den BaföG-Berechtigten wird dieser Anstieg durch eine höhere Krankenversicherungspauschale abgefedert. Alle anderen studentisch Versicherten müssen die steigenden monatlichen Kosten selbst aufbringen. Wer das nicht will oder kann, hat die Möglichkeit, durch einen Krankenkassenwechsel die Lebenshaltungskosten an dieser Stelle nahezu stabil halten. Denn die Beiträge zwischen den einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich für Studenten um bis zu 16 Euro im Monat.
Jeder, der sich an einer Hochschule, Fachhochschule oder Universität immatrikuliert, muss eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachweisen. Studierende unter dreißig können sich günstig über die studentische Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bis zum 25. Lebensjahr kann die kostenlose Familienversicherung der GKV in Anspruch genommen werden.
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