Erste Gesundheits-Apps können per Rezept verordnet werden
Patienten können Anwendungen gegen Angststörung und Tinnitus zuzahlungsfrei nutzenEin ärztliches Rezept für Apps wiederum ist eine Voraussetzung für die Erstattung durch die Krankenkasse. Zu den ersten erstattungsfähigen Apps zählen aktuell zwei Anwendungen aus dem Bereich der Psychotherapie. Dabei handelt es sich um eine Anwendung zur Bewältigung von Angststörungen (Velibra) und um eine App für Tinnitus-geplagte Menschen (Kalmeda).
Velibra bietet über das Internet eine Reihe von Übungen und Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie an und hilft somit, Sozialphobien und anderen Formen der Angststörung im Alltag wirksam zu begegnen. Mit Hilfe der von HNO-Ärzten und Psychologen entwickelten Anwendung 'almeda können Tinnituspatienten einen individuellen Therapieplan inklusive Übungsprogramm erstellen und sich durch den digitalen Assistenten dabei begleiten lassen. Beide Programme können mobil zum Beispiel via Smartphone als auch mit Hilfe eines Internetbrowsers an einem stationären Rechner genutzt werden.
Alle digitalen Medizinprodukte müssen, um als rezeptfähig zugelassen zu werden, vorab eine Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) absolvieren und anschließend in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingetragen werden. Die BfArM prüft nicht nur die medizinischen Studien, die einen Nutzen eindeutig innerhalb von zwei Jahren nachweisen müssen, sondern testen auch die Eigenschaften der Anwendungen wie zum Beispiel die Einhaltung des Datenschutzes oder die Benutzerfreundlichkeit.
Die beiden genannten Anwendungen sind zum Zeitpunkt Oktober 2020 die ersten zugelassenen und gelisteten Apps auf Rezept im Sinne des Digitale-Versorgung-Gesetzes. Mehr als 20 weitere Apps durchlaufen derzeit das Prüfverfahren durch die DiGA.
Eine Gesundheitsapp darf von jedem behandelnden Arzt verordnet werden, wenn er dies medizinisch als sinnvoll erachtet. Dafür ist auf dem Rezept die genaue Bezeichnung der App im DiGA-Verzeichnis, die PZN und die Dauer der Verordnung angegeben werden. Das Rezept kann innerhalb von vier Wochen nach Ausstellung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Der Patient reicht sein Rezept innerhalb von vier Wochen nach Erhalt bei der Krankenkasse ein und bekommt die Kosten erstattet. Auch eine Direktübernahme ( Sachleistungsprinzip) durch die Kasse ist auf Antrag möglich. Die Krankenkasse gibt dem Versicherten in beiden Fällen einen Zugangscode für die Anwendung. Erst danach lässt sich diese herunterladen und installieren. Für zugelassene verordnete und erstattungsfähige digitale Gesundheitsprodukte ist laut Gesetz keinerlei Zuzahlung nötig.
Quelle: Gelbe-Liste.de
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