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Medikamente

Erleichterungen für medizinische Cannabis-Therapie

Weniger Bürokratie bei der Behandlung von Schmerzpatienten
veröffentlicht am 20.03.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Regeln für Kostenübernahme und Verordnung von CannabisRegeln für Kostenübernahme und Verordnung von CannabisAbb: Unter Verwendung einer Grafik von pixabay / S
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln für die ärztlich verschriebenes Cannabis als Kassenleistung festgelegt. Die bürokratischen Hürden für die Verschreibung für THC-haltige Mittel wurden verringert. Verordnen dürfen alle niedergelassenen Kassenärzte. 

2023-03-20T15:20:00+00:00
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Mit dem Update der geltenden Regeln sollen schwerkranke Patienten der Zugang zu einer weiteren Therapieption mit medizinischem Cannabis ermöglicht werden. Verordnet werden können Cannabisblüten oder Extrakte mit einem THC-Gehalt ab 0,2 Prozent. Weiterhin können auch  (Rezeptur-) Arzneimittel mit den künstlich hergestellten Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnet werden. Weiterhin geregelt wurde die mögliche Verordnung von Fertigarzneimitteln wie Sativex® und Canemes®.

Ablehnung durch die Krankenkasse muss begründet sein 

Cannabis kann auf Rezept dann verordnet werden, wenn eine lebensbedrohliche schwere Erkrankung vorliegt oder die Lebensqualität durch eine chronische Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Krankenkassen müssen die Erstverordnung genehmigen, dürfen bei vorliegenden Voraussetzungen aber nur bei begründeten Ausnahmen ablehnen. Folgeverordnungen müssen von der Krankenkasse nur dann geprüft und genehmigt werden, wenn zu einem anderen Cannabismittel gewechselt werden soll oder die Verordnungsform sich ändert.

Dokumentationspflichten angepasst 

Weiterhin müssen Ärzte vor der ersten Verordnung prüfen, ob noch andere geeignete Therapien zur Verfügung stehen und ob eine Aussicht auf positiven Effekt  durch den Einsatz von Cannabis besteht. Wird Cannabis dann verschrieben, sind die Ärzte angehalten, die Effekte der Therapie in vor allem in den ersten drei Monaten intensiv zu dokumentieren.

Alle bestehenden Genehmigungen vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln bleiben weiter in Kraft.

>>Die neuen Cannabisregeln für Ärzte und Krankenkassen im Überblick

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