Erleichterungen für medizinische Cannabis-Therapie
Weniger Bürokratie bei der Behandlung von SchmerzpatientenMit dem Update der geltenden Regeln sollen schwerkranke Patienten der Zugang zu einer weiteren Therapieption mit medizinischem Cannabis ermöglicht werden. Verordnet werden können Cannabisblüten oder Extrakte mit einem THC-Gehalt ab 0,2 Prozent. Weiterhin können auch (Rezeptur-) Arzneimittel mit den künstlich hergestellten Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnet werden. Weiterhin geregelt wurde die mögliche Verordnung von Fertigarzneimitteln wie Sativex® und Canemes®.
Ablehnung durch die Krankenkasse muss begründet sein
Cannabis kann auf Rezept dann verordnet werden, wenn eine lebensbedrohliche schwere Erkrankung vorliegt oder die Lebensqualität durch eine chronische Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt wird. Die Krankenkassen müssen die Erstverordnung genehmigen, dürfen bei vorliegenden Voraussetzungen aber nur bei begründeten Ausnahmen ablehnen. Folgeverordnungen müssen von der Krankenkasse nur dann geprüft und genehmigt werden, wenn zu einem anderen Cannabismittel gewechselt werden soll oder die Verordnungsform sich ändert.
Dokumentationspflichten angepasst
Weiterhin müssen Ärzte vor der ersten Verordnung prüfen, ob noch andere geeignete Therapien zur Verfügung stehen und ob eine Aussicht auf positiven Effekt durch den Einsatz von Cannabis besteht. Wird Cannabis dann verschrieben, sind die Ärzte angehalten, die Effekte der Therapie in vor allem in den ersten drei Monaten intensiv zu dokumentieren.
Alle bestehenden Genehmigungen vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln bleiben weiter in Kraft.
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