Erhöhung Zusatzbeitrag: Krankenkasse für Rentner ab März 2024 teurer
Mehr als 50 Prozent aller gesetzlichen Krankenkassen haben zum Jahreswechsel wieder ihren Zusatzbeitrag angehoben – einige sogar sehr deutlich um mehr als ein halbes Prozent. Ab dem 1.März 2024 nun gelten diese Beitragserhöhungen auch für Rentnerinnen und Rentner.
Zusatzbeitrag steigt - Nettorente sinkt
Bei einer durchschnittlichen Bruttorente von 1600 Euro sinkt der monatliche Zahlbetrag von der Rentenversicherung um 6,40 Euro. Hat die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag wie im Fall der AOK Nordost um 0,8 Prozentpunkte angehoben, steigt die Beitragsbelastung ab März um 0,4 Prozent an. Sind beide verrentete Partner als Beitragszahlende in der gleichen Kasse versichert, verdoppelt sich diese monatliche Mehrbelastung.
Die verspätete Erhöhung des Zusatzbeitrags ist durch gesetzliche Vorgaben so geregelt. Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von den versicherten Rentnerinnen und Rentnern auf der einen und der Rentenversicherung auf der anderen Seite gezahlt.
Krankenkasse als Rentner wechseln
Die gute Nachricht: Alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner haben unabhängig von der bisherigen Kassenmitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht. Weil längst nicht alle Kassen erhöht haben, lassen sich die Beitragsunterschiede der Kassen gut zum eigenen Vorteil nutzen. Durch einen Vergleich der Kassenbeiträge und einen Krankenkassenwechsel lässt sich in vielen Fällen der höhere Abzug wieder ausgleichen.
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