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Finanzen

Entwarnung beim Zusatzbeitrag? Mindestens sieben Kassen 2023 stabil

veröffentlicht am 07.12.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Wie hoch kelttert der Zusatzbeitrag 2021?Wie hoch kelttert der Zusatzbeitrag 2021?Fotolia.de / vege
Die große Teuerungswelle bei den gesetzlichen Krankenkassen ist bislang ausgeblieben. Nach der ersten Dezemberwoche haben sieben Kassen mit insgesamt 4 Millionen zahlenden Mitgliedern einen stabil bleibenden Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel 2023 angekündigt.

2022-12-07T15:20:00+00:00
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Rechnet man die Techniker Krankenkasse als weitere sichere Kandidatin hinzu, die ihren Krankenkassenbeitrag voraussichtlich ebenfalls ohne Anhebung belässt, sind es bereits 12,5 Millionen Kassenmitglieder. Die in Schweinfurth ansässige Betriebskrankenkasse SKD BKK will ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel sogar spürbar absenken.

Mehrheit könnte stabil bleiben

Dem gegenüber stehen mit Stand vom 7. Dezember lediglich drei Krankenkassen, die ihren Beitrag anheben werden. Alle drei bleiben dabei aber unter der von der Politik angekündigten Teuerung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag als unverbindliche Richtgröße wurde für 2023 mit dem Wert von 1,6 Prozent festgelegt und steigt damit um 0,3 Prozent.  

Diese Krankenkassen starten 2023 mit einem stabilen Zusatzbeitrag

BKK Gildemeister Seidensticker
Hanseatische Ersatzkasse (HEK)
IKK gesund plus
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Knappschaft
VIACTIV
WMF BKK

Versicherte müssen sich selbst informieren

Im weiteren Verlauf des Monats Dezember werden alle gesetzlichen Krankenkassen eine Entscheidung über ihren neuen Zusatzbeitrag treffen und bekannt geben. Allerdings entfällt in diesem Jahr ausnahmsweise die schriftliche Informationspflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten. Wer sich über den neuen Beitragssatz informiren möchte, ist auf das Internet angewiesen und muss sich proaktiv selbst um die Information bemühen. Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, hat unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht und kann in jedem Fall die Krankenkasse wechseln - unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft und ungeachtet der ansonsten geltenden Bindungsfrist

 

 

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