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Zahnersatz

Entlastung bei Zahnersatz: Festzuschuss der Krankenkassen wird angehoben

Kassen zahlen künftig 60 bis 75 Prozent bei Standardversorgung
veröffentlicht am 17.09.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Der Festzuschuss für Zahnersatz steigtDer Festzuschuss für Zahnersatz steigt(c) Wilfried Pohnke / pixabay / CC0
Kronen, Brücken oder Implantate - Die Kosten für Zahnersatz sind häufig eine finanzielle Belastung für Versicherte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen so genannten Festzuschuss – unabhängig vom tatsächlichen Rechnungsbetrag. Dieser Zuschuss steigt ab Oktober und mindert somit die Kosten.

2020-09-17T12:51:00+00:00
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Bislang betrug der Festzuschuss genau die Hälfte (50 Prozent) für die Kosten einer so genannten Regelversorgung. Mit diesem Begriff sind die durchschnittlichen Kosten einer Standardbehandlung ohne höherwertige Materialien bezeichnet. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft konnte sich der Zuschuss auf 60 oder 65 Prozent erhöhen. Versicherte hatten einen Eigenanteil von 50 - 35 Prozent der Rechnung zu tragen, den sie mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung decken konnten.    

Zuschuss steigt - Eigenanteil sinkt 

Ab Oktober 2020 steigt der Zuschuss zur Regelversorgung nun für alle Versicherten von 50 auf 60 Prozent. Abhängig von den Nachweisen im Bonusheft kann er sich weiter auf 70 oder 75 Prozent erhöhen.  Der Eigenanteil bei Standard-Zahnersatz sinkt auf 40 Prozent, bei lückenlos über längeren Zeitraum geführtem Bonusheft auf bis zu 25 Prozent des Rechnungsbetrags. Menschen mit geringem Einkommen bekommen im Rahmen der Härtefall-Regelung die Kosten der Regelversorgung zu 100 Prozent erstattet und zahlen keinen Eigenanteil.

Beispielrechnung
Eine Standardversorgung für Zahnersatz ( nichtmetallische Krone ) kostet in der Regelversorgung circa 726 Euro. Ab Oktober 2020 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohne Nachweis eines Bonushefts 436 Euro ( anstatt bisher 363 Euro). Der verbleibende Eigenanteil beträgt nur noch 290 Euro. Wird ein lückenlos geführtes Bonusheft vorgelegt, beträgt der Zuschuss 567 Euro, bei einem Eigenanteil von 159 Euro. (Quelle: Verbraucherzentrale )

 

Was bedeutet Regelversorgung?

Mit dem Begriff Regelversorgung wird eine kostengünstigste und medizinisch ausreichende Zahnersatzbehandlung für den jeweiligen zahnärztlichen Befund bezeichnet. Das bedeutet, dass  die entstehenden Mehrkosten für Edelmetalle, beispielsweise bei Goldinlays, Implantaten oder keramikverblendeten Galvano-Kronen aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Entscheidet sich ein Versicherter für eine höherwertige Versorgung, bleibt der bewilligte Festzuschuss der Krankenkasse gleich und der Eigenanteil erhöht sich entsprechend. 

Noch mehr sparen beim Zahnersatz

Einige Krankenkassen bieten hier im Rahmen einer Zusatzleistung  Extra-Zuschüsse und Einsparmöglichkeiten auch bei höherwertigem Zahnersatz an. Aber auch für die Regelversorgung kann bei manchen Krankenkassen der Eigenanteil für den Zahnersatz deutlich bis vollständig auf Null reduziert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Versicherten für Zahnersatz aus Labor-Netzwerken wie IMEX oder DENT-Net entscheiden. Auch durch das Einholen einer zweiten Zahnarztmeinung, zum Beispiel über entsprechende Internetportale, kann der Rechnungsbetrag für Zahnersatz noch einmal erheblich gesenkt werden.

>> Welche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen bei Zahnersatz? >>

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