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Sozialversicherung

JAEG und Beitragsbemessungsgrenze 2025 deutlich höher

Entwurf für neue SV-Rechengrößen sieht Anhebung um bis zu 6,52 % vor
veröffentlicht am 16.09.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Beitragsbemessungsgrenze 2025 soll steigen Beitragsbemessungsgrenze 2025 soll steigen(c) Steve Buissinne / Pixabay / CC0
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant im Entwurf zur Festlegung der neuen SV-Rechengrößen für das kommende Jahr offenbar kräftige Anhebungen. Laut einem Vorab-Bericht soll 2025 die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung deutlich steigen.

2024-09-16T13:11:00+00:00
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Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresentgeltgrenze JAEG) werde 2025 ebenfalls kräftig angehoben. Weiterhin sehe der Entwurf für 2025 eine Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung vor, die bislang noch in OST und WEST getrennt festgelegt werden.

Bis zu 1000 EUR monatlich für die Krankenkasse

Laut einem Bericht von Tagesschau.de zum Referentenentwurf zur "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025" steigt in der GKV die jährliche Beitragsbemessungsgrenze um 6,65 %  von derzeit 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR an. Dadurch erhöht sich auch der mögliche zu zahlende Höchstbeitrag für Arbeitnehmer und Selbstständige. Der Maximalbeitrag, den gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu zahlen hätten, läge dann im kommenden Jahr bei knapp 470 EUR. Dieser Wert entspricht gleichzeitig auch dem maximalen Arbeitgeberanteil. Selbstständige müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung 2025 voraussichtlich einen durchschnittlichen Höchstbeitrag von bis zu 939,88 EUR zahlen. Legt man den schon jetzt geltenden höchsten Zusatzbeitrag einer gesetzlichen Krankenkasse von 17,88 % zugrunde, sind Beiträge bis zu 985 EUR und darüber hinaus möglich.

Die Versicherungspflichtgrenze soll lautdem bekannt gewordenen Entwurf 2025 um 374 Euro auf 5.775,00 Euro steigen. Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen höher als diese monatliche Summe beträgt (bzw. 73.800,00 EUR im Jahr), sind dann nicht länger pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung und können in eine private Krankenkasse wechseln.       

Auch die Zusatzbeiträge steigen 2025 

Parallel zu den höheren Rahmengrößen soll 2025 auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag empfindlich um bis zu 0,75 Prozentpunkte ansteigen. Diese ebenfalls jährlich vom so genannten Schätzerkreis festgelegte Richtgröße ist ein Orientierungswert für den zusätzlichen Finanzbedarf der Krankenkassen.

Grundlage für die jährlich neu festgelegten Rahmengrößen ist die jeweilige Einkommensentwicklung. Der Referentenentwurf des BMAS werde derzeit intern abgestimmt und vorausichtlich Mitte Oktober von der Bundesregierung beschlossen.
 

Vorraussichtliche Beitragsentwicklung in der GKV im Jahr 2025

 

Brutto-
einkommen

Anteil Beitrag für

Arbeitnehmer /
Arbeitgeber

2024*

Anteil Beitrag

Arbeitnehmer /
Arbeitgeber

2025*

Jährliche Mehrbelastung

3000 €

je 244,50 €

je 255,75 €

+ 123 EUR

4000 €

je 326 €

je 341 €

+ 180 EUR

5000 €

je 407,50 €

je 426,25 €

+ 225 EUR

Höhe Beitrags-
bemessungsgrenze

je 421,76 €

je 469,94 €

+ 578 EUR

* Werte aufder Grundlage des jeweiligen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7% (2024) und 2,45% (Prognose 2025)

 

 


 

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