Ende der Maßnahmen: Wo ist die Impfung Kassenleistung und wo noch nicht?
So können Schutzimpfungen gegen Sars-Cov-2 in Niedersachsen für gesetzlich Versicherte auch weiterhin kostenfrei einfach per Chipkarte in Anspruch genommen werden, wenn sie ärztlich empfohlen wurden. Eine entsprechende Vereinbarung hatte die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen (KVN) mit den Krankenkassen des Bundeslandes getroffen. Im benachbarten Hessen oder in Sachsen-Anhalt gilt das derzeit noch nicht.
Erfolgreich geeinigt haben sich bis zum Beginn der letzten Aprilwoche die Kassenärzte auch in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Thüringen, Saarland und Schleswig-Holstein. In NRW gibt es eine Einigung bereits für den Regierungsbezirk Westfalen-Lippe.
In allen anderen Bundesländern können die Impfungen derzeit nur per Kostenerstattung im Nachhinein übernommen werden. Die Patientinnen und Patienten müssen die Impfung zuvor selbst bezahlen und reichen im Anschluss die Rechnung, den Zahlungsnachweis darüber und eine ärztliche Bescheinigung über die Empfehlung zur Impfung bei der Krankenkasse ein.
Während der Pandemiezeit waren die gesetzlichen Krankenkassen laut Infektionsschutzgesetz aufgrund einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite per Gesetz verpflichtet gewesen, die Impfungen zu übernehmen. Seit der Beendigung der Maßnahmen wurde nun zum Regelbetrieb zurückgekehrt
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