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Digitalisierung

Elektronische Patientenakte: Psychologen-Verband fordert Nachbesserung beim Datenschutz

veröffentlicht am 05.12.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronische Gesundheitsakte ePAElektronische Gesundheitsakte ePA(c) Getty Images / elenabs
Psychologinnen und Psychologen in Deutschland fordern von Bundesregierung und Bundestag gesetzliche Nachbesserungen zur Elektronischen Gesundheitsakte (ePA).Vor allem beim Datenschutz, der Nutzerfreundlichkeit und bei der Aufklärung der Bevölkerung müsse sich etwas tun.

2024-12-05T16:22:00+00:00
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Einführung trotz Bedenken und Unklarheiten

Die Patientenakte werde trotz „diverser Unklarheiten“ flächendeckend ab Januar eingeführt, heißt es in einer Mitteilung des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). In einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium, den Gesundheitsausschuss im Bundestag sowie an den Bundesdatenschutzbeauftragten legen sie ihre bedenken und die Gründe für ihre öffentliche Kritik dar.

Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben (Opt-Out). Die behandelnden Therapeuten seien dann angehalten, die Akte mit Diagnosedaten, Befunden und den durchgeführten Therapiemaßnahmen zu füllen. Die gespeicherten Daten könnten aber von allen weiteren behandelnden Ärzten und Therapeuten eingesehen und in die eigenen Behandlungsakten integriert werden, solange kein Widerpruch der Patienten vorliegt. Auch Apotheken hätten für mehrere Tage ein Recht auf Einsicht.

Von der Couch auf den Datenspeicher?

Auch psychotherapeutische Befunde und Entlassbriefe aus psychiatrischen Kliniken werden neben den übrigen Daten zu Forschungszwecken an das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ Gesundheit weitergeleitet. Die bis zu 90 Tage gespeicherten pseudonymisierten Datensätze könnten laut Verband auch Informationen zur Familiendynamik, der Schullaufbahn oder auch zu unbeteiligten Dritten wie Geschwistern oder Kindern enthalten.

Noch ist Zeit für Nachbesserungen

Der Verband betonte, dass er schon während des langen Gesetzgebungsprozesses immer wieder auf die sensible Datenschutzproblematik im Zusammenhang mit der Speicherung von Gesundheitsdaten hingewiesen und sich für eine so genannte Opt-In-Variante ausgesprochen habe. Viele der Forderungen und Vorschläge seien von der Politik nicht gehört worden. Auch eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung habe nicht stattgefunden. Noch sei ausreichend Zeit, die Regelungen entsprechend anzupassen, so der BDP, „denn damit werden wichtige Weichen für eine Zukunft gestellt, die uns alle betreffen“.

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