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Pränataldiagnostik

Down-Syndrom-Bluttest wird Kassenleistung

G-BA beschloss umstrittene Kostenübernahme bei Risikoschwangerschaft
veröffentlicht am 19.09.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Embryo im Mutterleib Embryo im Mutterleib(c) Arzt / pixelio.de
Ein genetischer Bluttest auf Trisomie soll in Zukunft bei Risikoschwangerschaften eine Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 19. September beschlossen.

2019-09-19T13:30:00+00:00
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Bei Trisomien handelt es sich um genetische Abweichungen im Erbgut, die unter anderem für eine Entstehung des Down-Syndroms verantwortlich sind. Mit einem Bluttest kann mit hoher Wahrscheinlichkeit das Auftreten von Trisomie schon in der frühen Schwangerschaft erkannt und diagnostiziert werden. Weil eine Trisomie mit der Perspektive Down-Syndrom keine behandelbare Krankheit ist, wird in der Folge eines positiven Tests häufig die Schwangerschaft abgebrochen.  

Bewusste Hürden für Kassenleistung

Der Bluttest wird deshalb nur in "begründeten Ausnahmefällen" als Leistung der Krankenkassen genehmigt. Zum einen muss dafür nachweislich eine Risikoschwangerschaft vorliegen. Weiterhin müssen die Frauen eine zusätzliche ärztliche Beratung in Anspruch nehmen. Der G-BA stellte gleichzeitig klar, dass mit diesen „sehr engen Voraussetzungen" für die Kostenübernahme dafür gesorgt werde, dass Bluttests auf Trisomie nicht als Standard-Screening in Anspruch genommen werden können. Dies wäre ethisch unvertretbar, erklärte der Vorsitzende des Gremiums Josef Hecken. Wie der G-BA weiter klarstellte, wurde die neue Kassenleistung geschaffen, um die Risiken einer Fehlgeburt durch eine bisher übliche Fruchtwasserpunktion zu minimieren.

>>Krankenkassen im TEST: Zusatzleistungen für Schwangere

Mehr Geburten-Selektion befüchtet  

Im Vorfeld der Entscheidung hatte es Kritik von Behindertenverbänden gegeben. Diese gaben zu bedenken, das eine Kassenleistung die Tür für mehr vorgeburtliche Selektion von Kindern mit Behinderung öffnen würde. Dem antworteten Befürworter, dass der als Kassenleistung genehmigte Bluttest in der Lage ist, auch schwerwiegende Anomalien im Erbgut wie Trisomie 18 zu erkennen, die häufig zu Totgeburten führen. Die neue Kassenleistung wird frühestens Ende 2020 wirksam werden.

 

Weiterführende Artikel:
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