Doppelverbeitragung belastet Millionen Betriebsrentner weiterhin
Am 18. September 2024 billigte das Bundeskabinett dazu einen Gesetzesentwurf, der unter anderem mehr Anreize für Unternehmen vorsieht, für ihre Beschäftigten in eine Betriebsrente einzuzahlen. Auch die Kombinierbarkeit von gesetzlicher Rente und Betriebsrente soll verbessert werden. Ein seit Jahren heißes politisches Eisen blieb in dem Entwurf allerdings ausgeklammert - die so genannte Doppelverbeitragung bei der Auszahlung von Betriebsrenten.
10 Jahre Extra-Beiträge
Dieses sozialpolitische Problem existiert seit nunmehr 20 Jahren, denn seit 2004 müssen Betriebsrentner auf ihre ausgezahlten Kapitalrenten SV-Beiträge abführen. Das schlägt bei Einmalzahlungen meist kräftig zu Buche, denn diese Abzüge müssen auf 120 Monatsraten aufgeteilt werden und innerhalb von zehn Jahren vollständig abbezahlt werden. Aber auch bei monatlich ausgezahlten Betriebsrenten werden Abzüge fällig. Zwar gibt es mittlerweile einen Freibetrag, durch den zumindest sehr kleine Betriebsrenten geschützt sind – in der Masse aber müssen Millionen Betriebsrentner von ihren Bezügen weiterhin in die Sozialkassen einzahlen.
Die besondere Ungerechtigkeit liegt nach Ansicht von Verbänden, Experten und kritischen Sozialpolitikern darin, dass die kapitalgedeckten Betriebsrenten aus dem Bruttoeinkommen der Versicherten gespeist wurden. Die Bruttoentgelte unterlagen aber bereits der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, weshalb von doppelter Verbeitragung gesprochen wird.
13 Millionen betroffen
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) höchst persönlich hatte mehrfach versprochen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten zu beenden. Doch nach drei Jahren Ampel-Regierung ist das Problem immer noch ungelöst. Angesichts der massiven Finanzierungsprobleme in der Kranken- und Pflegeversicherung scheint kurzfristig auch keine Entlastung in Sicht. Von einer Rückzahlung von unzulässig geforderten Beiträgen wollte auch er nichts wissen.
Bei den Versicherten sorgt das für Unmut – bis hin zum Vorwurf von „staatlich abgesegnetem Betrug“. Die Betriebsrentner haben sich in einem bundesweit tätigen „Verein der Direktversicherungsgeschädigten“ (DVG) organisiert, der die Zahl der Betroffenen auf 13 Millionen schätzt.
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