DAK rät zum Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung
Um sich vor möglichen Zahlungsansprüchen von Ärzten oder Krankenhäusern zu schützen, rät jetzt sogar der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur privaten Police.
Kostenübernahme ungewiss
Für einen in Deutschland Versicherten reichte es in Griechenland bisher aus, seine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen. Doch jetzt sei nicht mehr sichergestellt, dass die ärztlichen Leistungen über diese Karte abgerechnet werden können, sagte ein Sprecher der DAK. Dementsprechend könne es dazu kommen, dass Urlauber nur gegen Bargeld behandelt werden. Grund dafür sei, dass griechische Ärzte befürchten, ihr nationaler Träger könne die Kosten nicht mehr übernehmen.
„Wenn der Leistungserbringer in Griechenland diese Karte akzeptiert, werden die entstandenen Kosten zwischen den griechischen und deutschen Träger abgerechnet“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Der deutsche Versicherte musste allenfalls die in Griechenland vorgesehenen Zuzahlungen leisten.
Private Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll
Derzeit sei jedoch nicht auszuschließen, dass der Leistungserbringer die Kosten in voller Höhe privat in Rechnung stellt. Dann würden die Arzt- und Medikamentenrechnungen der Versicherten zwar auch weiterhin übernommen, aber die deutschen Krankenkassen dürften dem Versicherten höchstens den Betrag erstatten, den die Behandlung beziehungsweise das Medikament in Deutschland gekostet hätte, erklärt Lanz. Deshalb sei es „sinnvoll, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.“
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