Behandlungskosten für psychische Erkrankungen sind steuerlich absetzbar
Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) gibt Tipps für BetroffeneFahrtkosten und andere Nebenkosten
Im Zusammenhang mit den Behandlungskosten stellt sich zunächst die Frage, ob und inwieweit sich die Krankenkasse hieran beteiligt. Ausschlaggebend sind insoweit Diagnose, Behandlungsdauer und -verfahren. In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten komplett, sofern es sich um eine ärztlich diagnostizierte psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt, beispielsweise Angststörungen oder Depressionen. In diesem Fall lassen sich zumindest damit verbundene Nebenkosten – zum Beispiel Fahrtkosten – als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Erhalten Betroffene von ihrer Krankenkasse hingegen nur einen Zuschuss von ihrer Kasse und müssen die übrigen Kosten der Behandlung selber tragen, können sie diese Belastungen als Krankheitskosten steuerlich geltend machen.
Psychotherapie steuerlich absetzbar
Falls die Krankenkasse also die Behandlungskosten weder übernimmt noch bezuschusst, können Betroffene ihre Kosten frü die psychotherapie dann von der Steuer absetzen, wenn sie vor der Behandlung ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt haben. Dies gilt etwa bei einem Burnout-Syndrom.
Überschreiten der Belastungsgrenze
Bei den außergewöhnlichen Belastungen, zu denen steuerlich auch die Krankheitskosten zählen, rechnet das Finanzamt jedoch eine zumutbare Eigenleistung an. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, richtet sich individuell nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Überschreiten die Kosten diese zumutbare Belastungsgrenze, können die Kosten für Gesundheitsleistungen im Prinzip unbegrenzt abgesetzt werden, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
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