Cannabis-Legalisierung: Darf man bald legal einen Joint rauchen?
Pläne für konkreten Gesetzesentwurf der Ampel in Berlin vorgestelltDie Koalition hatte ursprünglich vereinbart, dass Cannabis zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften eingeführt werden sollte. Aufgrund von internationalem und EU-Recht ist das aber komplex und könnte sogar straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Die im Herbst vorgestellten Eckpunkte zur Legalisierung hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach daher hinsichtlich dieser Bedenken noch einmal überarbeitet und nun in Berlin vorgestellt.
„Zwei-Säulen“-Weg für legalen Konsum
Während ursprünglich eine Menge von 30 Gramm angedacht waren, sollen nun nur noch 25 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum erlaubt werden. Diese sollen dann aber auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden können. Unverändert im Eckpunktepapier ist dagegen die zugelassene Menge des möglichen Eigenanbaus. So dürfen Volljährige weiterhin drei weiblich blühende Pflanzen heranzüchten, insofern Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf diese haben. Außerdem darf das Cannabis auch in der Öffentlichkeit konsumiert werden – in der Fußgängerzone nach 20 Uhr und nicht in der Nähe von Schulen und Kitas. Minderjährige, die beim Konsum oder Besitz ertappt werden, müssen zu dem an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.
Clubs und Lizenzgeschäfte als Modellversuche
Eine erste konkrete zugelassene Organisationsform für legalen Anbau und Konsum soll zunächst in sogenannten „nicht-gewinnorientierten“ Vereinen bestehen. Diese so genannten Cannabis-Social-Clubs sollen aus höchstens 500 Mitgliedern über 18 Jahren bestehen. Die Abgabemenge für die einzelnen Mitglieder ist limittiert und beträgt maximal 25 Gramm pro Tag. Monatlich soll für volljährige Mitglieder die Grenze bei 50 Gramm liegen. Den Vereinen soll es verboten sein, Werbung in eigener Sache zu machen. Auch darf der Konsum selbst nicht in den Vereinsräumen stattfinden, was auch für Alkohol gilt. Medizinisch angebautes Cannabis darf für den legalisierten Genusskonsum generell nicht verwendet werden.
Die nächsten vorgesehenen Schritte sollen staatlich kontrollierte „kommerzieller Lieferketten“ sein, bei denen lizensierte Unternehmen die Möglichkeit der Produktion und des Vertriebs bis hin zum möglichen Verkauf des „Genussgutes“ in Fachgeschäften erhalten. Diese jeweils für fünf Jahre befristeten Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet und sind auf die Einwohner der Kommunen beschränkt. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Jugend- und Gesundheitsschutz, sowie den Schwarzmarkt zu prüfen.
Gesundheitsminister Lauterbach betonte, dass diese Studien „ergebnisoffen“ seien und es eventuell gar nicht zum zweiten Schritt kommen könne. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein freier Cannabis-Verkauf frühestens nach fünfjähriger Testphase möglich wäre, was auch eine erneute Zustimmung der EU-Kommission erfordere.
Kritik und medizinische Vorbehalte
Das Ampel-Vorhaben wurde erwartungsgemäß auch kritisch aufgenommen. Vor allem die angekündigte Eindämmung des Schwarzmarkts stieß auf Skepsis. Kritiker befürchten einen „grauen“ Markt durch die potenzielle Weitergabe der Droge von Erwachsenen an Jugendliche. Auch ein Cannabistourismus aus dem Ausland wird für möglich gehalten. Zu dem warnen Mediziner vehement vor einer wachsenden Zahl an Hirnschädigungen bei der jungen Bevölkerung. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete das Ampel-Vorhaben auf Twitter als „Irrweg“. Die CSU werde laut Söder versuchen, die Cannabis-Legalisierung in Bayern zu verhindern.
Legales Cannabis ab wann?
Alle politischen Eckpunkte sind in Zusammenarbeit mit mehreren Instanzen wie dem Bundesgesundheitsministerium und unter Berücksichtigung des EU- und der völkerrechtlichen Grenzen erarbeitet worden. Der Bundesregierung werde auf Grundlage dieser Basis alsbald ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, dem sowohl Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Aufgrund der Energiekrise und des Ukraine-Kriegs ist es jedoch unabsehbar, wann die neue Cannabis-Regelung endgültig in Kraft treten wird.
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