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Digitalisierung

Bye Bye Krankenschein: Ab 1. Juli erfolgen Krankmeldungen nur noch elektronisch

veröffentlicht am 21.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ab 2021 sollen Krankmeldungen nur noch elektronisch akzeptiert werdenAb 2021 sollen Krankmeldungen nur noch elektronisch akzeptiert werden
Schon seit Jahresbeginn sollen Ärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkasse senden. Am 30. Juni endet nun eine Übergangsregelung für Nachzügler-Praxen. Hat der gelbe Krankenschein nun ganz ausgedient?   

2022-06-21T15:13:00+00:00
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Ab dem 1. Juli 2022 sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den ausstellenden Arztpraxen ausschließlich digital an die jeweiligen Krankenkassen übermittelt werden. Auch alle Praxen, die bislang noch nicht über den so genannten KIM-Dienst verfügen, sind dann spätestens verpflichtet, ein Ersatzverfahren anzuwenden und ihre Praxissoftware dafür entsprechend aufzurüsten.  

Ende der Übergangsregelung

Die bisherige Übergangsregelung, wonach der „gelbe Schein“ bei fehlenden technischen Voraussetzungen weiter auf Papier ausgedruckt werden konnte, läuft am 30. Juni 2022 aus. An diesem Tag läuft auch die Abrechnungsmöglichkeit für die Papierformulare bei den Krankenkassen aus. Arztpraxen können also ab dem 1. Juli für Krankenschein-Ausdrucke auf Papier keinerlei Aufwand mehr gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Auch der zuständige Verlag stellt die Lieferung und Bestellmöglichkeit für die Papierformulare ein.

Im nächsten Schritt sollen dann bis Jahresende alle Krankmeldungen an die Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Dafür zuständig sein werden die Krankenkassen. Diese erhalten die Krankmeldungen von den Arztpraxen und stellen den Arbeitgebern die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch zur Verfügung. Das betrifft wie bisher den beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose.

Ausdrucke auf Papier auf Wunsch möglich

Die elektronische AU-Bescheinigung vereinfacht den Datenverkehr zwischen Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern. Für die Patienten selbst wird es auf Wunsch weiterhin einen Krankenschein auf Papier geben. Alle kassenärztlichen Vertragsärzte bleiben weiterhin verpflichtet, auf Wunsch den Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier – wenn gewollt auch mit eigenhändiger Unterschrift - auszudrucken.  

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