Bye Bye Krankenschein: Ab 1. Juli erfolgen Krankmeldungen nur noch elektronisch
Ab dem 1. Juli 2022 sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den ausstellenden Arztpraxen ausschließlich digital an die jeweiligen Krankenkassen übermittelt werden. Auch alle Praxen, die bislang noch nicht über den so genannten KIM-Dienst verfügen, sind dann spätestens verpflichtet, ein Ersatzverfahren anzuwenden und ihre Praxissoftware dafür entsprechend aufzurüsten.
Ende der Übergangsregelung
Die bisherige Übergangsregelung, wonach der „gelbe Schein“ bei fehlenden technischen Voraussetzungen weiter auf Papier ausgedruckt werden konnte, läuft am 30. Juni 2022 aus. An diesem Tag läuft auch die Abrechnungsmöglichkeit für die Papierformulare bei den Krankenkassen aus. Arztpraxen können also ab dem 1. Juli für Krankenschein-Ausdrucke auf Papier keinerlei Aufwand mehr gegenüber den Krankenkassen abrechnen. Auch der zuständige Verlag stellt die Lieferung und Bestellmöglichkeit für die Papierformulare ein.
Im nächsten Schritt sollen dann bis Jahresende alle Krankmeldungen an die Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Dafür zuständig sein werden die Krankenkassen. Diese erhalten die Krankmeldungen von den Arztpraxen und stellen den Arbeitgebern die Daten der Arbeitsunfähigkeit elektronisch zur Verfügung. Das betrifft wie bisher den beginn und das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose.
Ausdrucke auf Papier auf Wunsch möglich
Die elektronische AU-Bescheinigung vereinfacht den Datenverkehr zwischen Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern. Für die Patienten selbst wird es auf Wunsch weiterhin einen Krankenschein auf Papier geben. Alle kassenärztlichen Vertragsärzte bleiben weiterhin verpflichtet, auf Wunsch den Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier – wenn gewollt auch mit eigenhändiger Unterschrift - auszudrucken.
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Beweist der Krankenschein immer die Arbeitsunfähigkeit?
Der Krankenschein gilt als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit. Ein Arbeitnehmer kann aber unter Umständen verpflichtet sein, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, wenn der Arbeitgeber diese zu Recht infrage stellt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2021. -
Pannen und Protest beim E-Rezept
Schon ab Neujahr 2022 soll es eigentlich soweit sein: Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel und Co. sollen dann nur noch digital ausgestellt und übermittelt werden. Laut netzpolitik.org stehe das jedoch in den Sternen, denn rund um das E-Rezept herrsche noch technisches und organisatorisches „Chaos“. -
Krankschreibung am Telefon ab 1. Juni nicht mehr möglich
Die telefonische Krankschreibung ohne direkten ärztlichen Kontakt ist nur noch bis einschließlich 31. Mai 2022 möglich. Darauf weist der gemeinsame Bundesausschuss hin. Die Möglichkeit gehört zu den Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Pandemie.