Bundessozialgericht als "Rechtsstaatliches Gewissen des Sozialstaates"
70 Jahre deutsche Sozialgerichtsbarkeit"Wir können stolz sein auf diese Vergangenheit", sagte die BSG-Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch zur Eröffnugn der Woche. Gleichzeitig müsse man sich aber auch den „Herausforderungen von heute“ stellen, wovon das schwindende Vertrauen in den Staat und seine Institutionen sei. Dass dies sowohl den Rechtsstaat als auch den Sozialstaat betreffe, „darf uns nicht egal sein.", so Fuchsloch.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) betonte in seiner anschließenden Festrede in Kassel, dass der Sozialstaat, der uns Halt und Sicherheit gewähre, historisch gesehen keine Selbstverständlichkeit sei. Notwendige gesellschaftliche Debatten dürften deshalb nicht mit dem Ziel derSpaltung der Gesellschaft geführt werden. Das Bundessozialgericht erfülle gesellschaftlich als das „rechtsstaatliche Gewissen des Sozialstaats“ eine wichtige Ausgleichsrolle von Interessen. Der Kasseler OB stellte in seiner Grußrede die Bedeutung des Standortes Bundessozialgerichtes für die Stadt Kassel heraus.
Im Rahmenprogramm der Richterwoche gab es Referate und Diskussionsrunden zu sozialrechtlichen Fragestellungen. Weiterhin wurden die Ergebnisse eiens Forschungsprojektes zum Thema "Das Bundessozialgericht und die Formierung des westdeutschen Sozialstaats" vorgestellt. Die Richterwoche endet mit einem fachlichen Austausch in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften.
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