Bundesregierung: Telefonische Krankschreibung bald dauerhaft möglich
Wie die Bundesregierung Anfang Juli mitteilte, haben Bundestag und Bundesrat dazu eine entsprechende Regelung verabschiedet. Nun soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Entscheidergremium im Gesundheitswesen dafür geeignete Richtlinien erarbeiten. Geplant ist, dass eine telefonische Krankschreibung bei leichten Krankheiten ohne schwerwiegende Symptome dann dauerhaft möglich werden soll. Das soll für alle Patienten gelten, welche bereits in den Arztpraxen bekannt sind, nicht aber für Neupatienten.
Ausschlaggebend für diese Gesetzesnovelle waren die insgesamt positiven Erfahrungen mit Telefonkrankschreibungen in den Pandemiejahren. Diese wurden für leichte Atemwegserkrankungen bei negativem Testergebnis für maximal sieben Tage möglich gemacht und konnten danach maximal noch einmal um eine Woche verlängert werden. Die Ärzte waren für diese Sonderregelung angewiesen, sich von der Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten per telefonischer Befragung zu überzeugen. Danach war es ihnen gestattet, eine AU-Bescheinigung (Krankenschein) auszustellen.
Unabhängig von der kommenden Neuregelung besteht seit Juni 2022 zu dem generell die Möglichkeit, einen Krankenschein auch per Videosprechstunde zu bekommen.
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