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Gesundheitspolitik

Bundesrat macht sich für Gesundheitskioske, MVZ und Gesundheitsregionen stark

veröffentlicht am 11.07.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Gesundheitskiosk in Hamburg Gesundheitskiosk in Hamburg(c) Gesundheit für Billstedt/Horn UG
Die politisch bereits abgeschriebenen Gesundheitskioske sollen nach dem Willen der Länder doch wieder in den laufenden Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aufgenommen werden. Nachdem die Pläne zur Schaffung von Gesundheitskiosken von der Ampel verworfen worden waren, gehören sie nun zu den Änderungswünschen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).

2024-07-11T14:33:00+00:00
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Nachdem die Pläne zur Schaffung von Gesundheitskiosken von der Ampel-Koalition verworfen worden waren, stehen sie nun auf einer Liste von Änderungswünschen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Die Liste wurde nach Beratungen im Bundesrat 5. Juli erstellt und wird nun im weiteren politischen Prozess verhandelt werden.  

Nach den Forderungen der Bundesländer sollen die Gesundheitskioske wie ursprünglich geplant durch die Kommunen in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Krankenkassen gegründet werden können. Mit den Kiosken soll die Prävention und Versorgung in „Regionen und Stadtteilen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Personen“ verbessert werden. Dazu soll auch ein telefonisches und ein Online-Angebot gehören. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen die Gesundheitskioske zu 50 Prozent finanziell tragen. Die Kommunen sollen mit 44,5 Prozent beteiligt werden und die privaten Krankenkassen 5,5 Prozent beisteuern. Bislang gibt es einzelne Pilotprojekte für Gesundheitskioske unter anderem in Hamburg, NRW oder Thüringen.  

Weitere durch den Bundesrat wieder aufgenommene Konzepte sind die so genannten Primärversorgungszentren und die Gesundheitsregionen. In den Primärversorgungszentren soll bedarfsorientiert sowohl eine hausärztliche als auch eine psychotherapeutische, pädiatrische und  gynäkologische Grundversorgung angeboten werden. Als Träger dieser Zentren seien MVZ oder Praxisgemeinschaften bzw. Praxisnetze vorgesehen. Hinzu kommen spezifische Facharztgruppen und Pflegefachpersonen. Die Primärversorgungszentren sollen durch Kooperationsvereinbarungen an die  zuständigen Kommunen gebunden werden, um vor Ort Präventionsleistungen und Beratungen  anbieten zu können. Das Gesetzesvorhaben zu konkretisieren und in den Einzelheiten zu Honoraren und Ausstattung auszuarbeiten solle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband angetragen werden.

Für die Schaffung so genannter Gesundheitsregionen sollen Kommunen mit gesetzlichen Krankenkassen Verträge abschließen, um eine bedarfsorientierte und wirtschftliche sektorenübergreifende Versorgung sicher zu stellen. Regionale Defizite in der Gesundheitsförderung und Prävention sollen so möglichst behoben werden. Weiterhin richtigen sich die im Bundesrat vertretenen Länder mit dem Wunsch an den Bund, die gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu erneuern.

Das Papier des Bundesrates enthält mehr als 50 Änderungswünsche zum GVSG, unter anderem auch zur Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeuten. Die Antwort der Bundesregierung zu den Wünschen der Bundesländer wird nach Mitte Juli erwartet. Weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, haben die Forderungen keine bindende Wirkung für den Gesetzgeber.  

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