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Gesundheitspolitik

Bundesrat billigt Krankenhausreform

Paket tritt wie vorgesehen ab Januar 2025 in Kraft - Kritik von Verbänden
veröffentlicht am 22.11.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Kliniksuche Kliniksuche
Der Bundesrat hat am 22. November die umstrittene Krankenhausreform der mittlerweile beendeten Ampel-Regierung doch noch gebilligt. Damit kann das politische Schwerpunktprojekt von Gesundheitsminister Lauterbach ohne weitere Verzögerungen in Kraft treten. Der Bundestag hatte am 17. Oktober das  Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. 

2024-11-22T13:18:00+00:00
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Grundfinanzierung statt Fallpauschalen

Inhaltsschwerpunkte des Reformpaketes sind eine teilweise Abschaffung des bisherigen Finanzierungssystems über so genannte Fallpauschalen. Statt dessen erhalten die Kliniken künftig eine Grundfinanzierung von 60 Prozent – unabhängig von der Zahl tatsächlich behandelter Patientinnen und Patienten. Das geht einher mit der Reduzierung und Spezialisierung von Klinikstandorten. Um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern, müssen Krankenhäuser dort in Zukunft auch zur ambulanten Facharztversorgung für Erwachsene und Kinder beitragen. Zuständig für die Finanzierung der Krankenhäuser bleiben weiterhin die Bundesländer.

Dramatische Abstimmung

Portal am Bundesratsgebäude Portal am Bundesratsgebäude(c) getty Images / Heidloss Tilo Geringswald Felix
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bis kurz vor der Abstimmung die Vertreter der Länderkammer angemahnt, die Reform in den Vermittlungsausschuss zu geben und nachzubessern. Parallel hatten führende SPD-Politiker gefordert, die Reform passieren zu lassen, um in der jetzigen Situation nicht nich mehr Zeit zu verlieren und die Kliniklandschaft stabilisieren zu können. Während der Abstimmung entließ dann der Brandenburgische Ministerpräsident Woidke (SPD) seine grüne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, weil diese die Reform passieren lassen wollte, ohne den Vermittlungsausschuss noch einmal anzurufen. Nonnemacher hatte im Vorfeld eindringlich vor einem politischen Aus der Krankenhausreform nach dem Ampel-Crash gewarnt. Sollte eine neue Bundesregierung gezwungen sein, von vorn mit der Krankenhausreform zu beginnen, drohe eine „neue Zeit der Unsicherheit“, so Nonnemacher.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hatte sich vor der Abstimmung positiv für das bestehende Gesetzespaket ausgesprochen. Die vorliegende Reform sei "besser als die Fortsetzung des jahrzehntelangen Stillstandes im Krankenhausbereich." Eine perfekte Reform zu erwarten, könne man sich angesichts des Reformbedarfes nicht erlauben.

Kritik von Verbänden blieb ungehört

Ein weiteres Ziel der Reform ist die Entbürokratisierung in der Finanzierung und Arbeit der Kliniken. Kritiker der Reform bezweifelten, dass dies mit dem bisher vorliegenden Gesetzespaket gelingen könne und sprachen im Gegenteil sogar von einem "Bürokratiemonster".

Der Medizinethiker Giovanni Maio hatte im Deutschlandfunk hatte die Reform als „waghalsige Umstrukturierung“ bezeichnet und kritisiert, dass der ökonomische Druck auf die Kliniken nicht wie versprochen gemindert werde. Dies aber gehe zu Lasten der Arbeitsbedingungen und gefährde damit auch das Patientenwohl. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte das Fehlen eines geeigneten Qualitäts- und Fehlermanagements für Krankenhäuser. Diese Punkt sei aber entscheidend, wenn Klinikstandorte im Sinne der Eiffizienz reduziert werden sollen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte vor der Abstimmung wiederholt eingefordert, die Verebsserungsvorschläge der Länder in das Reformpaket einzuarbeiten. Durch das Ja im Bundesrat istdas nun ausgeblieben.
 

>> Informationsseite des Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Reform

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