Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen: Krankmeldungen ab 2021 nur noch digital
Der gelbe Zettel als Krankenschein hat bis Ende 2020 ausgedientZwei Gesetze beenden bisherigen Krankenschein
Ab dem Jahr 2021 soll dann ein elektronisches Meldeverfahren gelten, über das Ärzte und Versicherte ihren Arbeitgeber über eine Krankschreibung zu informieren haben. Bereits Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz festgelegt, dass ab 2021 Krankschreibung nur noch digital an die Kassen übermittelt werden.
Diese beiden Gesetze werden nun im Verbund für das endgültige Aus des „gelben Zettels“ sorgen.
Papierberg adé
Der Einspareffekt an Zeit und Material ist nicht zu unterschätzen. Immerhin hatten Ärzte im Jahr 2017 ganze 77 Millionen Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auf Papier ausgestellt. Dieser Bearbeitungsaufwand sei „angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß“, heißt es im neuen Gesetzesentwurf. Krankmeldungen werden ab dem Jahr 2021 also komplett und ausschließlich nur noch digital erstellt und übermittelt werden. Nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die Arbeitgeber werden dadurch auf direktem elektronischen Weg von der Krankenkasse über Beginn und voraussichtliches Ende einer Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Die genaue Kramnkheitsdiagnose darf dabei wie bisher nicht übermittelt werden.
Weniger Streit um Abgabefristen
Mit seinem Bürokratieentlastungsgesetz III will Peter Altmaier Einspareffekte von bis zu einer Milliarde Euro erzielen. Dazu soll allein der digitale Krankenschein mehr als die Hälfte beitragen. Weitere positive Effekte erhofft sich der Gesetzgeber davon, dass Fehlzeiten besser dokumentiert werden können und dadurch auch die Zahl der Streitfälle und Konflikte um eine pünktliche Abgabe des Krankenscheins fällt.
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"Das gibt es bisher noch nicht" - BKK Linde setzt bei Elektronischem Krankenschein auf die Patientenakte
Wer einen Krankenschein auf Papier erhält, schickt diesen persönlich zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse. Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) soll dagegen automatisch vom Arzt versendet werden. Dieses Szenario hält BKK Linde-Vorstand Peter Raab für rechtlich bedenklich.