Brustkrebs: Kassen übernehmen Knochendichtemessung bei Antihormontherapie
Frauen, die an Brustkrebs erkranken, werden durch eine Antihormontherapie in hohem Maße anfälliger für eine Osteoporose-Erkrankung als direkte Therapiefolgeerkrankung. Das Risiko wird durch Knochendichtemessungen ermittelt, die bislang keine gesetzliche Leistung war.
Seit 1. Januar 2014 gehören Knochendichtemessungen bei Brustkrebspatienten unter Antihormontherapie zum generellen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen und werden in jedem Falle übernommen. Bisher bezahlten die Kassen die Dichtemessung nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn bereits eine Fraktur des Knochens vorlag.
Nun müssen die Kassen zahlen „bevor die Knochen brechen“, begrüßte die Chefredakteurin des Betroffenenmagazins „Mamma Mia!“, Eva Schumacher-Wulf, die Entzscheidung des G-BA. Diese Regelung sei lange überfällig gewesen, so die Journalistin.
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