Brustamputation als Krebsvorsorge wie im Fall Angelina Jolie - Wann zahlt die Krankenkasse ?
Die doppelte Brust-Amputation von US-Schauspielstar Angelina Jolie hat weltweit für Aufsehen gesorgt und den Blick auf die operative Krebs-Prävention gelenkt. In der New York Times hatte die Hollywood-Größe sich offenbart und geschrieben, dass ein erblich bedingtes genetisches Risiko sie zu diesem Präventiv-Schritt bewogen hat.
Der medizinische Hintergrund: Die wichtigen Reperaturgene BRCA1 und BRCA2 können durch Mutation in ihrer Funktionsweise eingeschränkt werden oder ausfallen und somit die Entstehung von Krebs begünstigen. Ist ein Elternteil nachweislich durch eine Mutation dieser Gene an Krebs erkrankt, tragen die Kinder ein sehr hohes Krebsrisiko. Die Ärzte von Angelina Jolie attestierten bei Ihr ein individuelles Krebsrisiko von 87 Prozent für Brustkrebs und von 50 Prozent für Eierstockkrebs. Nach dieser Information hatte die 37-jährige gesunde Jolie sich unverzüglich zu einer Präventiv-OP entschlossen und vertritt diese Entscheidung nun offensiv in den Medien.
Wer als gesetzlich Versicherte in Deutschland eine ähnliche vorsorgliche Brust-OP durchführen lassen möchte, kann nur dann mit einer Kostenübernahme rechnen, wenn eine Krebserkrankung oder eine entsprechende genetische Disposition etwa wie im Falle von Angelina Jolie nachweislich vorliegt - sprich: wenn man laut Attest zu einer Höchstrisikogruppe gehört.
Erst 2010 hatte eine 43-jährige Frau aus Kassel erfolglos gegen ihre Krankenkasse geklagt, die die Kosten für eine Amputation und eine künstliche Implantat-Rekonstrukton nicht übernehmen wollte. Den Antrag hatte die Frau damals auf Empfehlung ihres Arztes, ihrer Psychotherapeutin und ihre plastischen Chirurgen gestellt. Alle drei Ärzte hatten eine vorsorgliche Entfernung der Brüste befürwortet, weil sowohl die Mutter als auch die Großmutter der Betroffenen an Krebs erkrankt waren und bereits gutartige zystische Veränderungen der Brüste entfernt worden waren. Die OP sollte auch und vor allem gegen die Krebsangst helfen, unter der die Kasselerin litt. Das Sozialgericht hatte die Präventiv-OP abgelehnt, weil weder eine nachweisliche Krebserkrankung noch eine genetische Disposition zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen war.
Der Gentest ist also die Vorraussetzung für eine Berechnung des individuellen Risikos und eine eventuelle Kostenübernahme operativer maßnahmen. Wenn eine Frau einen Test durchführen lässt und erfährt, dass sie tatsächlich zu einer Höchstrisikogruppe wie Frau Jolie gehört, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann eine verstärkte vorsorgliche Beobachtung in Mammografiezentren. Dadurch kann die Chance einer Früherkennung und somit auch die Heilungschancen deutlich erhöht werden. Eine präventive Brustamputation und die Anfertigung wird in diesen Fällen ebenfalls von den Kassen übernommen.
Bevor sich eine Frau zu einem derart radikalen Schritt aus Vorsicht und Angst entschließt, sollte sie sich bewusst machen, dass es auch dann noch keinen totalen Schutz vor Brustkrebs gibt. Das Risiko wird beträchtlich minimiert und rechtfertigt medizinisch die Amputation, jedoch ohne Garantie, von Krebs verschont zu bleiben.