Bonusprogramme: Auch Smartphones können als Fitnesstracker gelten
Bonuspunkte für Prämien
Bonusprogramme werden inzwischen von vielen Krankenkassen angeboten und zielen darauf ab, eine gesunde Lebensweise der Versicherten zu fördern. Bei der Teilnahme an Bonusprogrammen können Versicherte Punkte sammeln, indem sie etwa an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Sportkurse besuchen oder sich impfen lassen. Gesammelte Punkte können bei der Krankenkasse gegen Bonusprämien eingetauscht werden.
Smartphone statt Fitnessarmband
Dem Urteil lag die Klage eines Mannes gegen seine Krankenkasse, die AOK Plus, zugrunde. Er hatte sich im Jahr 2016 ein Smartphone gekauft, das in der Lage war, Gesundheitsdaten wie Schritte, Puls und Kalorienverbrauch zu erfassen. Hierfür hatte er bei seiner Krankenkasse die Gewährung des Bonus beantragt, den diese in ihrer damaligen Satzung für den „Erwerb eines Fitnesstrackers“ versprach. Die AOK Plus weigerte sich, dem Mann die Bonuspunkte zu gewähren, da sich der Bonus nur auf „Fitnessarmbänder“ beziehe.
Was ist ein „Fitnesstracker“?
Die Richter des Sozialgerichtes Dresden teilten die Auffassung der Krankenkasse allerdings nicht und gaben der Klage statt. Mit dem Begriff „Fitnesstracker“ werde nicht die Erfassung von Gesundheitsdaten am Handgelenk beschrieben, sondern nur die Erfassung der Daten an sich. Dies sei nicht nur durch Armbänder, sondern auch durch Smartphones möglich, die über entsprechende Sensoren verfügen, um Gesundheitsdaten zu erfassen.
Entscheidend sei der Sinn und Zweck des Bonusprogramms. Dieser liege in der Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens der Versicherten. Fitnesstracker hätten dabei vor allem einen psychologischen Effekt, der auch durch ein Smartphone erreicht werden könne.
Inzwischen gewährt die AOK Plus Bonuspunkte auch anhand von bestimmten Gesundheitsdaten, die via App über das Smartphone übermittelt werden können.
(Az.: S 44 KR 653/17)
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