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Finanzen

Bonusprogramm: Bis wann die Belohnung von der Krankenkasse sichern?

Für die Einreichung von Bonuspunkten gelten je nach Kasse unterschiedliche Fristen
veröffentlicht am 14.03.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bonusprogramm der KrankenkasseBonusprogramm der Krankenkasse
Wer als Versicherter allein oder mit Familie im abgelaufenen Kalenderjahr Bonusansprüche bei angesammelt hat, sollte die Frist für die Einreichung bei der Krankenkasse beachten. Diese endet oft am 31. März. Manche Kassen geben den Versicherten mehr Zeit. 

2025-03-14T13:31:00+00:00
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Bonusprogramme sind beliebt und werden millionenfach von den gesetzlich Versicherten genutzt. Warum auch sollte man sich die Geldprämien oder Extraleistungen von der Krankenkasse entgehen lassen? Egal ob für einen Präventionskurs, eine Vorsorgeuntersuchung, eine empfohlene Impfung oder die regelmäßige Zahnvorsorge –  wer aktiv und bewusst für seine Gesundheit, kann sich die Bonuspunkte dafür ins Bonusheft oder in die dafür vorgesehene App eintragen lassen. 

Fristen nicht verstreichen lassen

Je nach Krankenkasse sind bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr drin. Auch wer an einem Chronikerprogramm (DMP) teilgenommen hat, kann je nach Krankenkasse dafür eine Teilnahmeprämie bekommen. Bei der ikk gesund plus sind das immerhin 25 Prozent aller im abgeleufenen Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen, die man auf diese Weise zurück erstattet bekommt. Doch für die Einreichung gelten unterschiedliche Fristen. Nicht selten verpassen anspruchsberechtigte Versicherte deshalb ihren wohlverdienten Bonus auch zu realisieren und gehen leer aus. Viele Kassen setzen das Ende des ersten Quartals, also den 31. März als letzten möglichen Termin. Während die Frist dafür bei der ikk gesund plus bereits Ende Februar abläuft, gibt die AOK in Sachsen-Anhalt ein ganzes Quartal drauf bis zum 30. Juni.  

Frist für die Auszahlung des Bonus Frist für die Auszahlung des Bonus(c) Tim Reckmann / pixelio.de

Bonus auch nach Kündigung und Krankenkassenwechsel?

Unsicherheit herrscht oftmals bei der Frage, ob man den Bonus oder eine Teilnehmeprämie auch dann noch bekommt, wenn man seine Krankenkasse wegen höherer Zusatzbeiträge den Rücken gekehrt hat. Auch hier behandeln die Kassen das nicht einheitlich. Ratsam ist es, sich das Kleingedruckte der Bonus-Teilnahmebedingungen genau durchzulesen oder gegebenenfalls direkt nachzufragen, zum Beispiel beim Bonus-Team der Krankenkasse. Entscheidend ist dann die Information, ob ob der Bonus an eine ungekündigte Mitgliedschaft gebunden ist oder nicht.

Auch hier ist die AOK Sachsen-Anhat besonders kulant und gewährt generell eine Bonusauszahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres – ganz egal ob man zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied ist oder nicht. Auch die IKK gesund plus gewährt großzügig die Teilnahmeprämie für ein DMP-Programm ohne zeitliche Einschränkung und auch nach einem Wechsel in eine andere Krankenkasse

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