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BKK HMR erstattet als erste Krankenkasse Behandlungskosten für Nagelspangentherapie

veröffentlicht am 03.06.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ein eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus) kann Laufprobleme oder schmerzhafte Entzündungen hervorrufen. Droht der Zehennagel fest mit der Haut zu verwachsen, ist ein Termin beim Podologen die richtige Entscheidung.

2016-06-03T08:15:00+00:00
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Eingewachsener Zehnagel - Nagelspangentherapie und Krankenkasse

Foto: fotolia.de / amboss

Hausärzte und Fachmediziner verschreiben eine podologische Heilbehandlung, aber die Krankenkassen zahlen nicht jede Therapie.

Spangentherapie oder Operation

Dabei wird eine so genannte  Nagelkorrekturspange (Orthonyxiespange bzw. Nagelspange) auf dem Zehnagel angebracht, um das weitere Einwachsen der Nägel zu verhindern und die Fehlstellungen der Nägel zu korrigieren. Die Spange besteht aus Metall oder hochwertigem Kunststoff, wird auf dem Zeh fixiert und kann bei positivem Verlauf eine sonst nötige Operation verhindern. Eine Nagelspangenbehandlung kann mehrere Monate bis zu einem ganzen Jahr andauern, wobei die Spange jeweils versetzt wird.  

Was zahlen die Krankenkassen?

Bislang war eine Kostenübernahme durch Krankenkassen für die Therapie nur als Einzelfallentscheidung möglich. Einige Krankenkassen bezuschussen einen Teil der Kosten, andere lehnen eine Kostenübernahme komplett ab und plädieren für eine OP als medizinische Alternative.
Als bundesweit erste Kasse erstattet nun die BKK HMR im Rahmen einer Zusatzleistung (freiwillige Satzungsleistung) die vollständigen Kosten für eine Nagelspangentherapie inklusive Grundbehandlung und Anamnese. Dazu ist eine ärztliche Verordnung und ein genehmigter Kostenvoranschlag die Voraussetzung. Anschließend werden die Kosten im Rahmen des vorher festgelegten Kostenvoranschlags erstattet.

 

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