Betrugsverdacht: Ermittlungen gegen AOK Rheinland/Hamburg
Anfang November 2017 wurden die Geschäftsräume der AOK Rheinland/Hamburg in Düsseldorf und Hamburg bei einer Razzia durchsucht. Laut einer Sprecherin der Hamburger Anklagebehörde wurden dabei 86 Kartons mit Beweismitteln sichergestellt. Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Ermittlungen betrugsrelevante Täuschungshandlungen durch AOK-Verantwortliche zum Gegenstand haben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit September gegen die Krankenkasse wegen eines Betrugsvorwurfes zulasten des Gesundheitsfonds. Konkret bedeutet dies, dass die AOK Rheinland/Hamburg Ärzte dazu angehalten haben soll, im Nachhinein ihre Diagnosen zu korrigieren, damit die Kasse höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhält.
Vorwurf des ‚Upcodings’
Der Gesundheitsfonds regelt in Deutschland die Finanzierung der Krankenkassen. Dabei werden die KV-Beiträge von der jeweiligen Krankenkasse eingezogen und zu hundert Prozent an den Fonds abgeführt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen, um die Gesundheitsleistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Es gibt eine einheitliche Grundpauschale für jede versicherte Person. Bestimmte Faktoren, wie Alter, Geschlecht oder Erkrankungen, haben höhere Zuweisungen zur Folge.
Deshalb gibt es immer wieder den Vorwurf des sogenannten Upcodings. Demnach nutzen Krankenkassen ihren Einfluss um Ärzte dazu zu bewegen ihre Diagnosen im Nachhinein zu verändern und Krankheitsbilder zu diagnostizieren, damit die Kassen höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten.
AOK Rheinland/Hamburg wies Betrugsvorwurf zurück
Die AOK Rheinland/Hamburg wies diese Darstellung des Sachverhaltes entschieden zurück. Sie bestätigte, dass Geschäftsräume durchsucht wurden. Der Krankenkasse zur Folge seien diese allerdings auf eine Klage zurück zu führen, welche die AOK Rheinland/Hamburg gegen Bundesrepublik Deutschland vor dem Landessozialgericht in NRW gestellt habe. Dabei ging es um ein abgestimmtes Verfahren zur Sicherstellung der korrekten Kodierung von Krankheiten. Das Verfahren wurde bereits 2016 nach einem außergerichtlichen Vergleich eingestellt. Derzeit würden die sichergestellten Unterlagen gesichtet, was noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst im Anschluss daran soll über eine Anklage entschieden werden.
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