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Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenzen 2024 steigen deutlich

Gutverdienern bleibt weniger Netto vom Brutto
veröffentlicht am 09.10.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenzen 2024 steigen deutlich(c) Fotolia.de / Stockfotos-MG
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2024 erneut steigen. Die SV-Richtgröße wird von derzeit 4.987,50 Euro auf  5.175 Euro (62.000 EUR jährlich) angehoben. Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze um 3,8 Prozent wird damit höher ausfallen als im letzten Jahr, wo die Anhebung prozentual 3,1 Prozent ausmachte.

2023-10-09T12:17:00+00:00
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Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt 2024 deutlich von derzeit 5.550 Euro auf 5.775 Euro - bezogen auf das monatliche Brutto - an. Auf das Jahr hochgerechnet liegt die Versicherungspflichtgrenze 2024 dann bei 69.300 Euro. Die Anhebungen wurden von der Bundesregierung unter Berücksichtigung gestiegener Löhne und Gehälter vorgenommen und gilt bundeseinheitlich ab dem 1. Januar 2024.

Höhere SV-Abgaben für Gutverdiener

Für besserverdienende Pflichtversicherte erhöhen sich durch die höhere Bemessungsgrenze die monatlichen Sozialabgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer in diesem Jahr beispielsweise 5.150 Euro Brutto verdient, muss Beiträge nur auf den Einkommensanteil bis zu einer Höhe von 4.975 Euro abführen ( geltende Beitragsbemessungsgrenze 2023 ). Ab Januar würde dann das gesamte Bruttogehalt für die Bemessung des Krankenkassenbeitrags und Pflegebeitrags herangezogen werden.

GKV-Höchstbeitrag steigt

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze klettert auch der jeweils zu zahlende Höchstbeitrag bei den einzelnen Krankenkassen. Angestellte, die bei einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag versichert sind, müssen aktuell maximal 401,56 EUR von ihrem Brutto an die gesetzliche Krankenversicherung abführen. Ab Januar 2024 wäre hingegen bei gleichem Zusatzbeitrag schon ein Maximalbeitrag von 419,18 Euro fällig. Selbstständige müssten bei diesem Satz einen Höchstbeitrag von 838.36 Euro allein für die Krankenkasse zahlen.  

Durch die steigende Versicherungspflichtgrenze könnten viele privatversicherte Arbeitnehmer wieder in die versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung geraten. Steigt Ihr Einkommen zum Jahreswechsel nicht so wie die Entgeltgrenze, verlieren sie möglicherweise die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenkasse. In diesem Fall haben die Versicherten ein sofortiges Wahlrecht für eine gesetzliche Krankenkasse ohne Kündigungsfristen.

Maximalbeitrag GKV für Pflichtversicherte 2024

Zusatzbeitrag monatlicher Höchstbeitrag 2024
1,6 % * 419,18 Euro
1,8 % 424,35 Euro
2,0 % **  429,52 Euro

*Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023
** derzeit liegt der höchste Zusatzbeitrag einer Krankenkasse bei 1,9% . Zum Jahreswechsel 2024 kann dieser steigen.

 

Maximalbeitrag GKV für Selbstständige 2024

Zusatzbeitrag monatlicher Höchstbeitrag 2024
1,6 % * 838,35 Euro
1,8 % 848,70 Euro
2,0 % **  859,05 Euro

*Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023
** derzeit liegt der höchste Zusatzbeitrag einer Krankenkasse bei 1,9% . Zum Jahreswechsel 2024 kann dieser steigen.

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