Beitragsbemessungsgrenze steigt 2021 weiter an – Linkspartei für Abschaffung
Bis zu 1000 Euro an die Krankenkasse?Demnach steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 4.837,50 Euro. Arbeitnehmer die ein höheres Bruttogehalt haben, können in die Private Krankenversicherung wechseln. Aus diesem Wert ergibt sich aber auch ein neuer Höchstbeitrag für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser liegt 2021 dann im Schnitt aller Krankenkassen bei 769,16 Euro.
GKV- und Pflegebeitrag maximal nun vierstellig möglich
Auch der maximale Pflegebeitrag steigt durch die Anhebung der Bemessungsgrenze auf 159,64 Euro. Zusammen ergibt das eine monatliche Abgaben an die Krankenkasse von sage und schreibe 928,80 Euro. Sollte der Zusatzbeitrag in der GKV höher als der Durchschnittswert von 1,3 % liegen, sind noch höhere Sozialabgaben von Versicherten an die Krankenkasse von bis zu 1000 Euro möglich.
LINKE forderte Abschaffung
Die Linksfraktion im Bundestag ist unterdessen mit einem Antrag zur Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze im Bundestag gescheitert. Mit der Beitragsbemessungsgrenze werde das Solidarprinzip auf kleine und mittlere Einkommen begrenzt, hieß es in einem Antrag der Fraktion. Durch eine Abschaffung könnte würde der Beitragssatz insgesamt sinken, argumentierte die Partei. Zunächst sollte dazu die Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro erhöht werden, um so gut wie alle Einkommen zu erfassen, um sie dann in einem weiteren Schritt später ganz abuschaffen. Der Antrag stieß mehrheitlich auf Ablehnung.
Jährlicher Anstieg
Die Beitragsbemessungsgrenze und andere Rechengrößen orientieren sich an der Einkommensentwicklung der Bevölkerung und werden jährlich angepasst. In den vergangenen Jahren sind sie konjunkturbedingt stärker gestiegen als in vergangenen Jahrzehnten.
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Rechengrößen in der Sozialversicherung
In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig.