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Finanzen

Beitragsbemessungsgrenze steigt 2023 nach einem Jahr Pause

Bundesregierung hebt Rechengröße moderat an
veröffentlicht am 18.10.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bild zum Beitrag Beitragsbemessungsgrenze steigt 2023 nach einem Jahr Pause(c) Steve Buissinne / Pixabay / CC0
Nun ist es amtlich: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Kalenderjahr angehoben. Die Bundesregierung legte im Oktober die neue Höhe der bundesweit einheitlichen Rechengröße bei 4.987,50 Euro ( jährlich 59.850 Euro ) fest.     

2022-10-18T11:05:00+00:00
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Zuletzt stieg die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel 2020/21 und liegt derzeit noch bei monatlich 4.837,50 Euro.

Der Wert gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe das Bruttoeinkommen zur Bemessung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird. Liegt das Bruttoeinkommen über der Grenze, wird höchstens der Grenzwert zugrunde gelegt. Aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich somit auch der Maximalbetrag für Versicherte in gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Grenze ist an die jeweilige Lohnentwicklung gekoppelt. Nachdem diese in Folge der Pandemie stagnierte, blieb die Beitragsbemessungsgrenze 2022 konstant.

->Alle Rechengrößen in der Sozialversicherung

Weil das Bundessozialministerium für 2021 ein Bruttolohnplus von 3,3 Prozent postulierte, steigt nun auch wieder die Bemessungsgrenze.Verschiedene Abgeordnete von Oppositions- und Regierungsparteienparteien wie der Linkspartei, der Grünen oder auch zuletzt der CDU forderten eine stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um Besserverdienende stärker an der Finanzierung der GKV zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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