Beitragsbemessungsgrenze steigt 2023 nach einem Jahr Pause
Bundesregierung hebt Rechengröße moderat anZuletzt stieg die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel 2020/21 und liegt derzeit noch bei monatlich 4.837,50 Euro.
Der Wert gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe das Bruttoeinkommen zur Bemessung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird. Liegt das Bruttoeinkommen über der Grenze, wird höchstens der Grenzwert zugrunde gelegt. Aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich somit auch der Maximalbetrag für Versicherte in gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Grenze ist an die jeweilige Lohnentwicklung gekoppelt. Nachdem diese in Folge der Pandemie stagnierte, blieb die Beitragsbemessungsgrenze 2022 konstant.
Weil das Bundessozialministerium für 2021 ein Bruttolohnplus von 3,3 Prozent postulierte, steigt nun auch wieder die Bemessungsgrenze.Verschiedene Abgeordnete von Oppositions- und Regierungsparteienparteien wie der Linkspartei, der Grünen oder auch zuletzt der CDU forderten eine stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um Besserverdienende stärker an der Finanzierung der GKV zu beteiligen.
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