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Sozialbeiträge

Azubis: Mindestvergütung in der Ausbildung 2023 gestiegen

veröffentlicht am 05.04.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Das erste Geld als Azubi Das erste Geld als Azubi(c) getty Images / kaarsten
Seit Jahresbeginn 2023 gilt bundesweit eine höherer Mindestsatz für die Ausbildungsvergütung. Azubis erhalten seit dem 1. Januar 2023 in jedem Fall eine Bruttovergütung von mindestens 620 Euro im Monat.

2023-04-05T15:38:00+00:00
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Im Zusammenhang mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für Arbeitnehmer im Jahr 2020 wurde dieser auch für alle betrieblichen Ausbildungen eingeführt. Anfänglich lag dieser bei 515 Euro monatlich. Seitdem wurde er in mehreren Schritten angehoben.

Auszubildende zahlen genau wie Arbeitnehmer von ihren Bruttobezügen Beiträge zur Sozialversicherung für die Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Reichen die Bruttobezüge nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes aus, haben Sie einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

Durch die Anhebung der Mindestvergütung in der Ausbildung steigt auch der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für Azubis. Dieser liegt je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag zwischen 47,74 EUR und 51,15 Euro zuzüglich Pflegebeitrag.

Auch Azubis haben wie alle Mitglieder der GKV das Recht, nach mindestens einem Jahr Mitgliedschaft oder nach einer Statusänderung ihre Krankenkasse zu wechseln.

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