Pflichttermine für U-Untersuchungen können nachgeholt werden
Sonderregelungen bis Ende SeptemberDie für die Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 normalerweise vorgeschriebenen festen Termine und Terminabstände wurden vorübergehend aufgehoben. Für die Untersuchungen U2, U3 , U4 und U5 gibt es keinerlei Änderungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben in Sonderregelungen andere Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten vereinbart.
Eltern können nun in Absprache mit den Kinderärzten die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wenn in den nächsten Wochen bei einem Kind eine U-Untersuchung angesetzt ist, sollten sich Eltern für eine neue Terminplanung direkt mit den Kinderarztpraxen in Verbindung setzen.
Eine zeitliche Verschiebung der U-Untersuchungen ist aus medizinischer Sicht unbedenklich, da es sich nicht um eine Akutbehandlung handelt, sondern um eine Vorsorgeuntersuchung handelt. Für die Nachweise zu den Untersuchungen im Gelben Heft im Zusammenhang mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen ergeben sich keinerlei Nachteile, wenn ein späterer Termin in Anspruch genommen wird.
Die Festlegungen zu veränderten Bedingungen für die U-Untersuchungen sollen vorerst bis Ende September 2020 beibehalten werden.
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