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Krankmeldungen

Arbeitslose müssen Krankschreibung auf Papier nicht mehr bei Agentur vorlegen

Krankenkassen übermitteln Krankenschein direkt
veröffentlicht am 08.02.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt)(c) Getty Images / Heidloss Tilo Geringswald Felix
Krank geschriebene Arbeitslose müssen ihren Krankenschein nicht mehr wie bislang an die Arbeitsagentur schicken. Seit Jahresbeginn 2024 sind dazu die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet. Bereits seit 2023 gilt das für Arbeitnehmer.

2024-02-08T15:47:00+00:00
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Die Bundesagentur für Arbeit informierte zu Jahresbeginn 2024 darüber, dass gesetzliche Krankenkassen für arbeitslose Versicherte nun die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigung / Krankenschein ) an die Arbeitsagentur übermitteln. Bereits seit Januar 2023 sind dazu bereits die Arbeitgeber im Rahmen einer Neuregelung verpflichtet. Pro Forma müssen sich Arbeitnehmer zwar weiterhin „krankmelden“. Aber die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht länger vorgesehen.

Mitteilungspflicht besteht weiter

Für Kunden der Agenturen für Arbeit gilt diese Regelung seit Anfang des Jahres 2024. Sie müssen ihrer Agentur für Arbeit ihre Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit zwar weiterhin umgehend mitteilen – entweder über die eServices, die Kunden-App BA-mobil oder telefonisch. Es entfällt aber die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen.

„Die Arbeitsagenturen können seit Jahresanfang über einen elektronischen Datenabruf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einholen.", erklärte Stefan Latuski, CIO der Bundesagentur für Arbeit. "Unsere Kundinnen und Kunden entlasten wir damit von der Nachweispflicht der Bescheinigung und so sparen sie Wegezeit und Kosten. Wir gehen damit ein großes Stück weiter auf dem Weg zu einer digitalen Behörde. Die Kooperation zwischen der Bundesagentur und den gesetzlichen Krankenkassen ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit.“

Bei Bürgergeld, PKV-Mitgliedschaft und krankem Kind weiter Papier nötig

Die Empfänger von Bürgergeld sind weiterhin zum Nachweis einer Krankschreibung durch Vorlage eines Krankenscheins in der bisherigen Papierform verpflichtet. Die Jobcenter weisen daher ihre Kunden darauf hin, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihrem Arzt einzufordern.

Auch für Krankmeldungen bei der Erkrankung eines Kindes und bei privat Versicherten müssen Kunden weiterhin in Papierform die Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit (Attest) vorlegen.

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