Arbeitnehmer müssen 2024 keinen Krankenschein mehr vorlegen
Elektronische AU-Bescheinigung ersetzt endgültig Krankmeldung auf PapierSpätestens zum Jahreswechsel 2024 ersetzt in der GKV die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den bisherigen dreifach ausgestellten Krankenschein auf Papier. Auch die bisherige Pflicht der Arbeitnehmer zur Vorlage des Krankenscheins beim Arbeitgeber ist dann für gesetzlich Versicherte Geschichte. Bestehen bleibt jedoch die grundsätzliche Pflicht für Arbeitnehmer, den Arbeitgeber über eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit zu informieren, zum Beispiel telefonisch.
Arbeitgeber rufen Krankschreibung ab
Die Arbeitgeber sind umgekehrt ab 2024 verpflichtet, selbst die elektronisch verfügbaren Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer gesetzlich versicherten Angestellten abzurufen. Das geschieht über Schnittstellen zum jeweiligen Entgeltabrechnungssystem bei den einzelnen Krankenkassen. Erlaubt ist den Arbeitgebern dabei nur der Zugriff auf die konkreten Daten zur jeweiligen Krankmeldung.
Privatversicherte brauchen weiter Krankenschein
Grundsätzlich anders verhält es sich für privat versicherte Angestellte und Arbeitnehmer: Hier bleibt die bisherige Nachweispflicht bestehen. Wer sich als PKV-Mitglied krank schreiben lässt, muss auch weiterhin im Rahmen der geltenden Fristen einen Krankenschein vorlegen.
Die elektronische AU-Bescheinigung wurde bereits 2023 eingeführt. Bislang konnten krank geschriebene Versicherte aber weiterhin auch einen klassischen Krankenschein auf Papier erhalten.
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