Arbeitgeber können Beschäftigte über Krankenkassenbeiträge informieren
Sachliche vergleichene Infos sind erlaubt - Werbung oder Empfehlungen tabuDie große Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen ist zum Jahreswechsel 2023 teurer geworden. Parallel stieg auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Lücken in der Information ausgleichen
Sowohl für die Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhöhten sich die monatlichen Abgaben für die Sozialversicherung. Weil die Bundesregierung die obligatorische Informationspflicht der Krankenkassen aussetzte, erhalten die betroffenen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen in diesem Jahr keine schriftliche Benachrichtigung über einen steigenden Zusatzbeitrag.
Arbeitgebern ist es erlaubt, ihre Angestellten über die Beitragssätze der Krankenkassen neutral und sachlich zu informieren. Das kann klassisch am schwarzen Brett, elektronisch im Intranet oder auch individuell mit einem beigefügten Infoblatt in der Lohnbescheinigung geschehen. Eine direkte Empfehlung für eine bestimmte Krankenkasse ist ihnen hingegen nicht gestattet. Die Auswahl und Entscheidung obliegt allein den versicherten Arbeitnehmern.
Weniger Abgaben
Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers in eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ihre Lasten minimieren. Für die Arbeitnehmer erhöht sich dadurch das Nettoeinkommen. Arbeitgeber können durch geringere Lohnnebenkosten beim Zusatzbeitrag und bei den Umlagesätzen profitieren.
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