Apple-Watch: Zuschuss von der Krankenkasse
Was kann die Apple-Watch?
Eine Smartwatch wie die vom Hersteller Apple ist zwar schick, in Wahrheit aber ein medizinisches Hilfsgerät und kann wie ein Fitness-Tracker eingesetzt werden: Puls überwachen, Laufschritte und – Geschwindigkeit messen, verbrauchte Kalorieeinheiten anzeigen – alles kein Problem. Vor und nach dem Sport, also im Alltag, kann die Uhr als Terminkalender, Wetterstation und E-Mail-Briefkasten dienen. Richtig breitflächig aber werden die Möglichkeiten in Kombination mit einem Smartphone. Dann nämlich kann die Uhr am Handgelenk die Freisprecheinrichtung oder das Navi ersetzen. Das neueste Modell, die Apple Smart Watch 2, enthält noch mehr Sport- und Fitnessfunktionen als ihr Vorgängermodell. Zu dem ist sie unterwassertauglich und daher auch für Schwimmer geeignet.
Wann gibt es einen Zuschuss der Krankenkasse?
Neue mobile Anwendungen wie Smartwatches und Fitness-Tracker können uns uns helfen, im Alltag mehr auf unsere Gesundheit zu achten. Wer dauerhaft Medikamente einnehmen muss, kann beispielsweise elektronisch daran erinnert werden. Wer Sport treibt, kann den Erfolg unmittelbar ablesen.
Mittlerweile bezuschussen einige gesetzliche Krankenkassen die private Anschaffung von High-Tech-Produkten für Gesundheitsanwendungen. Dazu gehören Apps oder Endgeräte wie besagte Fitness-Tracker oder Smartwatches. Der Zuschuss ist bei den versicherten wollkommen, denn eine Marken Smartwatch ist kaum unter 300 Euro zu haben. Die Bedingung für einen Kostenzuschuss ist zumeist die Teilnahme an einem Bonusprogramm.
Zu den Kassen, die einen direkten Zuschuss für die Anschaffung einer Apple-Watch zahlen, gehört die AOK Nordost. Bei der Techniker Krankenkasse können die Versicherten schon bald im Bonus-Shop E-Health-Geräte wie z.B. eine Apple Watch für ihre gesammelten Punkte aus dem Bonusprogramm eintauschen.
Datenschutz für Versicherte
Die Kassen unterstehen in Sachen Datenschutz strengen gesetzlichen Regelungen und sind nicht befugt, Gesundheits- oder Fitness-Daten ihrer Versicherten mit den Geräten zu ermitteln. Sie nutzen die neue Produktevielfalt eher zu Marketingzwecken, um Versicherte zu einer Teilnahme an einem Bonusprogramm, und damit zu einer aktiveren und gesünderen Lebensweise zu bewegen.
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Bonusprogramme: Auch Smartphones können als Fitnesstracker gelten
Eine Krankenkasse muss den Bonus, den sie im Rahmen ihres Bonusprogramms für den Erwerb eines Fitnesstrackers verspricht, auch dann gewähren, wenn ein Versicherter ein Smartphone kauft, das bestimmte Gesundheitsdaten erfassen kann. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dresden mit Urteil vom 15. Mai 2020 entschieden. -
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