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Naturheilverfahren

AOK Plus stoppt Homöopathie-Vertrag für Behandlung bei Kassenärzten

Versicherte können Zusatztarif oder das Bonusprogramm für Homöopathie nutzen
veröffentlicht am 26.01.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

homöopathisches Arzneimittelhomöopathisches Arzneimittel(c) Britta Cornelsen / pixelio.de
Die AOK PLUS beendet die bisherige Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen bei Ärztinnen und Ärzten. Wie die in AOK für Thüringen und Sachsen gegenüber Krankenkasseninfo.de mitteilte, wurden die entsprechenden Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen beider Bundesländer nach mehr als zehn Jahren zum 31. März 2023 gekündigt. Bis dahin gelten weiterhin alle vertraglich festgelegten Leistungen. 

2023-01-26T14:33:00+00:00
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Der bisherige Vertrag ermöglichte, dass die AOK-Versicherten in beiden Bundesländern Beratung und Behandlung mit klassischer Homöopathie bei entsprechend qualifizierten Ärzten in Anspruch nehmen und über ihre Gesundheitskarte abrechnen konnten. Darunter fielen homöopathische Erstanamnesen und Analysen, Repertorisation sowie Folgeanamnesen und entsprechende Beratungen. Die Kostenerstattung für homöopathische Arzneimittel waren und sind ausdrücklich nicht Leistungsinhalt des Vertrages.

Homöpathie umstritten aber gefragt

Zur Begründung für die Leistungskürzung führte die AOK Plus an, dass das Thema Homöopathie politisch und gesellschaftlich immer wieder kontrovers diskutiert und die Finanzierung durch gesetzliche Krankenkassen hinterfragt werde. Andererseits würden alternative Heilmethoden wie die Homöopathie von einem Teil der Bevölkerung aktiv nachgefragt und als Alternative zur klassischen Schulmedizin gesehen.

Versicherten bleiben zwei Wege für Kostenerstattung

Als Alternativangebote für die an Homöopathie interessierten Versicherten der AOK PLUS bietet die Krankenkasse nun zwei Möglichkeiten an. Zum einen ist es nun möglich, über das Bonusprogramm seine angesammelten Prämienansprüche in Homöopathieleistungen umzuwandeln. Dabei verdoppelt sich der Geldbetrag, auf den Versicherte für eine Barauszahlung Anspruch haben. Ein besonderer Vorteil für Versicherte daran ist, dass die Kostenerstattung nun nicht länger an Vertragsärzte gekoppelt ist sondern weitere Mediziner und auch Heilpraktiker berücksichtigt werden können. Des Weiteren bietet die AOK Plus ihren naturheilkundlich interessierten Versicherten einen exklusiven privaten Zusatztarif naturPLUS beim Kooperationspartner Münchner Verein an.  

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