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Eltern

AOK Plus ermöglicht Online-Antrag für Kinderkrankengeld

Neue Funktion im Internet vereinfacht Antragstellung
veröffentlicht am 01.10.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Das Kinderkrankengeld kann bei der AOK Plus online beantragt werdenBild 2 Das Kinderkrankengeld kann bei der AOK Plus online beantragt werdenBild 2(c) Timo Klostermeier / Pixelio.de
Die AOK PLUS hat die Möglichkeiten der Versicherten in ihrer Online-Filiale erweitert. Mütter oder Väter, die bei der AOK in Thüringen oder Sachsen versichert sind, können die Anträge auf  Kinderkrankengeld nun auch elektronisch stellen.

2018-10-01T09:27:00+00:00
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Wenn gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei Krankheit eines Kindes vorübergehend zur Betreuung zu Hause bleiben müssen, haben diese jeweils Anspruch auf bis zu 20 Tage Kinderkrankengeld pro Jahr. Der reguläre Krankengeldanspruch der erwachsenen Versicherten verringert sich dadurch nicht.   

Gleiches Prozedere - kein Papier

Die AOK Plus bietet ihren Mitgliedern nun im Internet die Möglichkeit, den Antrag auf Kinderkrankengeld auch online zu stellen. Wer als Elternteil das Krankengeld für die Betreuung des Kindes beantragen möchte, kann ein Foto der Krankschreibung für das Kind hochladen und beantwortet die Fragen des regulären Formulars online.

  • Welches Kind ist erkrankt?
  • Hatte das Kind einen Unfall?
  • In welchem Zeitraum ist der Kunde von der Arbeit freigestellt?
  • Ist die/der versicherte Elternteil alleinerziehend?

Hunderttausende Anträge auf Kinderkrankengeld

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Allein im vergangenen Jahr seien mehr als 300.000 Anträge auf Kinderkrankengeld bei der AOK Plus eingereicht worden, so Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS. "Ist ein Kind erkrankt, haben die Eltern genug Sorgen. Mit dem Online-Formular können wir sie ein Stück entlasten."


Welche Krankenkassen bieten eine Onlinefiliale?  >>> Aktuelle Liste


Online-Filiale mit vielen Funktionen

Im Gegensatz zu den Geschäftsstellen ist die Online-Filiale der AOK Plus ist rund um die Uhr erreichbar. Neben der Antragsfunktion für Kinderkrankengeld bietet diese zahlreiche weitere Möglichkeiten – von der Einsichtnahme in Versicherungszeiten über die Vereinbarung von Beratungsterminen bis hin zur Meldung von ärztlichen Behandlungsfehlern.

 

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