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Sozialbeiträge

AOK Niedersachsen erhöht Zusatzbeitrag 2025 empfindlich

veröffentlicht am 17.12.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bürogebäude der AOK Niedersachsen, Hannover Bürogebäude der AOK Niedersachsen, Hannover(c) Wikipedia /Gerhard Fahrenhoerst CC BY 3.0
Die AOK in Niedersachsen erhöht zum Jahreswechsel 2025 ihren Zusatzbeitrag. Wie die AOK mitteilt, steigt dieser um mehr als ein ganzes Prozent auf die Höhe von 2,7 %. Der neue Gesamtbeitragssatz liegt im kommenden Jahr dadurch bei 17,3%.

2024-12-17T17:07:00+00:00
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Für die 2,3 Millionen AOK-Mitglieder im Bundesland Niedersachsen wird es zum Teil empfindlich teurer. Schon für Durchschnittsverdiener im Angestelltenverhältnis erhöhen sich die monatlichen Abgaben für die Krankenversicherung um 24 Euro. Selbstständige und Freiberufler zahlen im kommenden Jahr bis zu 476,83 Euro im Monat an die AOK Niedersachsen. Derzeit sind es noch maximal 416,59 Euro, was einer Mehrbelastung von mehr als 700 Euro pro Jahr entspricht.

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Das ist aber noch nicht alles, denn auch die Pflegeversicherung verteuert sich 2025. Insgesamt wird die AOK in Niedersachsen ein Haushaltsvolumen von 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung haben, wovon 13,8 Milliarden in der Krankenversicherung und 3,7 Milliarden ind er Pflegeversicherung ausgegeben werden sollen.

Historisch angespannte Finanzlage

Zur Begründung für den Beitragsschritt nannte die AOK gestiegene Leistungsausgaben von fast 4000 Euro je Versichertem in 2024. In 2025 werde sich dieser Wert lautAOK auf4200 Euro erhöhen. Verantwortlich für die historisch angespannte Finanzsituation sei die „Sparpolitik der Bundesregierung und die wiederholten Vermögenszugriffe auf die Kassenreserven“, so die AOK in einer Pressemittilung.

Einnahmen und Ausgaben klafften immer weiter auseinander. Die Solidargemeinschaft der Versicherten müsse nun „die Zeche für nicht erbrachte Versprechen aus dem Koalitionsvertrag“ zahlen, kritisiert der Verwaltungsratsvorsitzende Lars Niggemeyer. Anstatt bei den Beitragszahlern „weiter auf Beutezug zu gehen“, sei es höchste Zeit, dass Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung die versicherungsfremden Leistungen nachkommen, so Niggemeyer.

Option Kassenwechsel

Die betroffenen AOK-Mitglieder können ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und ohne Bindungsfrist in eine günstigere Kasse wechseln. Dieser Tage geben auch alle anderen gesetzlichen Kassen ihren neuen Zusatzbeitrag bekannt. Derzeit zeichnet sich eine Spanne beim beitragssatz von bis zu zwei prozent zwischen der günstigsten und der teuersten Krankenversicherung ab. Ein Krankenkassenvergleich bringt Klarheit in Bezug auf den Beitragssatz und die Leistungen.
 

 

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