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Gesundheitspolitik

Anträge für Kuren, Therapie oder Hilfsmittel: Krankenkassen sollen besser vergleichbar werden

veröffentlicht am 23.06.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

transparente Bewertung und Vergleich von Krankenkassen   transparente Bewertung und Vergleich von Krankenkassen(c) getty Images / masterSeargeant
Wenn eine Krankenkasse mehr Leistungsanträge ablehnt als andere und dafür auch noch mehr Zeit benötigt, ist das für die Versicherten ein Signal. Nur sind solche Informationen bislang kaum öffentlich, geschweige denn vergleichbar. Ein neues Onlineangebot soll das bald ändern.        

2023-06-23T15:21:00+00:00
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Zu den gesundheitspolitischen Vorhaben der Ampel-Regierung gehört auch die Schaffung eines Onlinevergleichs für die Servicequalität der gesetzlichen Krankenkassen. Aus Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium kam dazu nun ein erster Entwurf für eine entsprechende gesetzliche Regelung, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Wie der Deutschlandfunk berichtete, sieht dieser eine Vergleichsmöglichkeit für die Anzahl abgelehnter Leistungsanträge der Versicherten vor. Ebenso soll in dem zukünftigen Portal auch die Anzahl der eingegangenen Widersprüche und Klagen von Versicherten kommuniziert werden.
Weiterhin sei im Entwurf vorgesehen, dass die durchschnittlichen Wartezeiten für die Bearbeitung von Anträgen vergleichbar dargestellt werden müsse. Die einzelnen Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, diese und weitere Qualitätsdaten zum Service für das neue Onlineangebot transparent zur Verfügung zu stellen.   

Krankenkassenvergleiche von privaten oder öffentlichen Anbietern wie der Stiftung Warentest konzentrieren sich bislang auf den Beitragssatz, bestimmte Zusatzleistungen oder Bereiche des Kundenservice. Derzeit gibt es nur einzelne Krankenkassen, die so genannte Transparenzberichte freiwillig zusammenstellen und diese für die Versicherten einsehbar veröffentlichen. Eine objektive Vergleichsmöglichkeit der Angaben ist technisch bislang nicht realisierbar gewesen.

Der neue Gesetzesentwurf aus dem Ministerium muss nun innerhalb der Bundesregierung mit anderen Ministerien abgestimmt und danach in einer finalen Version dem Bundestag zur Lesung und Abstimmung übergeben werden.

 

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