Hauptregion der Seite anspringen
Zahnmedizin

Amalgamverbot 2025: Welche Füllungen bezahlen die Krankenkassen?

veröffentlicht am 02.12.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Zahnfüllungen aus Amalgam sind ab 2025 verboten Zahnfüllungen aus Amalgam sind ab 2025 verboten(c) getty Images / ayo888
Am 1. Januar 2025 tritt die neue europäische Quecksilber-Verordnung in Kraft. In Deutschland und anderen Staaten dürfen Zahnärzte dann kein Dentalamalgam mehr für Zahnfüllungen verwenden.

2024-12-02T16:26:00+00:00
Werbung

Die als giftig geltende Quecksilberverbindung war lange Zeit Standard in der Versorgung von Karies. In den vergangenen Jahren wurden sie in Deutschland kaum noch verwendet. Umweltmediziner und Umweltverbände stritten jahrzehntelang für das Verbot.

Kariesbehandlung ohne Quecksilber

Neue Zahnfüllungen müssen ab 2025 ausschließlich aus den zur Verfügung stehenden Alternativen gefertigt werden. Dazu zählen beispielsweise verschiedene Kunststoffe beziehungsweise Mischmaterialien unter Verwendung von Glasrohstoffen und Kunststoff. Auch High-Tech-Keramik oder ungiftige Metallegierungen können verwendet werden, sind aber kostenintensiver. Ältere Zahnplomben aus Amalgam dürfen aber weiterhin im Körper verbleiben und müssen nicht ausgetauscht werden, wenn Patienten dies nicht ausdrücklich wünschen oder Zahnärzte dies mit Einverständnis der Patienten so durchführen möchten.    

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden weiterhin kostenlose Zahnfüllungen ohne Zuzahlung anbieten. Dazu wurden die bestehenden Regelarien angepasst. Die Kassen seien angehalten "geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen" anzubieten, wie Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in der ARD betont. Alle GKV-Versicherten würden laut Bundeszahnärztekammer „mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen" versorgt.

Amalgam im Ausnahmefall zulässig

In Ausnahmefällen darf Amalgam auch nach dem Verbot bei bestimmten Patientengruppen noch zum Einsatz kommen. Das betrifft komplikationsintensivere Behandlungen unter Zeitdruck, beispielsweise bei Narkose, bei pflegebedürftigen oder behinderten Menschen. 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

14739 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien