Amalgamverbot 2025: Welche Füllungen bezahlen die Krankenkassen?
Die als giftig geltende Quecksilberverbindung war lange Zeit Standard in der Versorgung von Karies. In den vergangenen Jahren wurden sie in Deutschland kaum noch verwendet. Umweltmediziner und Umweltverbände stritten jahrzehntelang für das Verbot.
Kariesbehandlung ohne Quecksilber
Neue Zahnfüllungen müssen ab 2025 ausschließlich aus den zur Verfügung stehenden Alternativen gefertigt werden. Dazu zählen beispielsweise verschiedene Kunststoffe beziehungsweise Mischmaterialien unter Verwendung von Glasrohstoffen und Kunststoff. Auch High-Tech-Keramik oder ungiftige Metallegierungen können verwendet werden, sind aber kostenintensiver. Ältere Zahnplomben aus Amalgam dürfen aber weiterhin im Körper verbleiben und müssen nicht ausgetauscht werden, wenn Patienten dies nicht ausdrücklich wünschen oder Zahnärzte dies mit Einverständnis der Patienten so durchführen möchten.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden weiterhin kostenlose Zahnfüllungen ohne Zuzahlung anbieten. Dazu wurden die bestehenden Regelarien angepasst. Die Kassen seien angehalten "geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen" anzubieten, wie Stefanie Stoff-Ahnis, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in der ARD betont. Alle GKV-Versicherten würden laut Bundeszahnärztekammer „mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen" versorgt.
Amalgam im Ausnahmefall zulässig
In Ausnahmefällen darf Amalgam auch nach dem Verbot bei bestimmten Patientengruppen noch zum Einsatz kommen. Das betrifft komplikationsintensivere Behandlungen unter Zeitdruck, beispielsweise bei Narkose, bei pflegebedürftigen oder behinderten Menschen.
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Zahnfüllungen unter der Lupe: Amalgam, Kunststoff, Gold oder Keramik?
Ist ein Zahn von Karies betroffen, wird seine Erhaltung gewährleistet, in dem der Zahnarzt die betroffene Stelle aufbohrt, säubert und anschließend gut verschließt. Bei der Füllung des aufgebohrten Zahnes kann sich der Patient zwischen verschiedenen Materialien entscheiden. -
Weltweites Amalgam-Verbot für Schwangere und Kinder beschlossen
Die Verwendung von Amalfüllungen für zahnärztliche Behandlungen wird weltweit für bestimmte Patientengruppen gestoppt. Darauf haben sich merh als 130 Staaten auf einer UN-Fachkonferenz in Bali im März 2022 geeinigt. Ab dem 25. -
Verbot von Amalgam für Zahnfüllungen ab 2025 beschlossen
Die Verwendung von Amalgam als Material für Zahnfüllungen soll ab 2025 EU-weit verboten werden. Darauf einigten sich am 7. Februar Vertreter des Europäischen Parlaments, der Kommission und des EU-Rates. Bislang ist die als giftig geltende Quecksilberlegierung nur bei Kindern bis 15 Jahren sowie Schwangeren und Stillenden untersagt. -
Alternative für Amalgam soll bis zum Verbot 2025 bereit stehen
Zahnfüllungen aus Amalgam sollen ab Januar 2025 verboten werden. Laut dem Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Christoph Benz werde bis dahin ein geeigneter und sicherer Ersatzstoff bereit stehen, den die Krankenkassen bezahlen. -
EU-Rat bestätigte Amalgamverbot ab 2025
Der Europäische Rat in Brüssel hat das vom EU-Parlament im April beschlossene Amalgamverbot ab 2025 bestätigt. In einer Abstimmung am 30. Mai votierten die einzelnen Mitgliedsstaaten einstimmig für den Amalgam-Ausstieg.